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Ratgeber Mieten & Wohnalltag Österreich

Wohnbeihilfe und Wohnförderung: Welche Unterstützung du als Mieterin oder Mieter bekommen kannst

Wohnbeihilfe regelt jedes Bundesland selbst. Welche Voraussetzungen typisch sind, wie die Regelung in Wien aussieht und wo du den Antrag stellst.

Veröffentlicht
19.10.2026
Stand der Recherche
19.10.2026
Gilt für
Österreich
Für wen
Suchende & Mieter
Artikel-ID
WM26-AT-034

Wenn die Miete einen großen Teil deines Einkommens auffrisst, kann eine Wohnbeihilfe die Belastung spürbar senken. In Österreich gibt es dafür aber kein einheitliches Bundesgesetz: Jedes Bundesland regelt Wohnförderung und Beihilfen selbst. Dieser Ratgeber erklärt, welche Arten von Unterstützung es gibt, welche Voraussetzungen typisch sind, und zeigt am Beispiel Wien, wie eine Landesregelung konkret aussieht.

Warum es keine einheitliche Wohnbeihilfe für ganz Österreich gibt

Wohnförderung ist in Österreich Sache der Länder. Es gibt neun verschiedene Regelungen, die sich häufig ändern [S1]. Auch die Höhe der Beihilfe und die Einkommensgrenzen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich [S2]. Was in Graz gilt, muss daher in Innsbruck oder Wien nicht gelten. Verlässliche Auskunft gibt immer die Förderstelle deines Bundeslandes [S3].

Zwei Wege: geförderte Wohnung oder persönliche Beihilfe

Grundsätzlich lassen sich zwei Arten von Unterstützung unterscheiden:

  • Förderung des Gebäudes (Objektförderung): Gemeinnützige und private Bauträger erhalten öffentliche Mittel für den Bau von Mietwohnungen. Diese Wohnungen sind bei den einmaligen und laufenden Kosten meist günstiger als frei finanzierte. Wer eine solche Wohnung bekommen will, muss in der Regel Einkommensgrenzen einhalten und einen dringenden Wohnbedarf haben; das gilt auch für Nachmieterinnen und Nachmieter [S2].
  • Förderung der Person (Wohnbeihilfe): Sie ist ein laufender Zuschuss zu deinen Wohnkosten. Ihre Höhe hängt typischerweise vom Einkommen, von der Größe des Haushalts und von den Wohnkosten ab [S2][S1].

Typische Voraussetzungen für eine Wohnbeihilfe

Die Details unterscheiden sich, einige Punkte kehren in den Landesregeln aber regelmäßig wieder [S2][S1]:

  • Du bewohnst die Wohnung dauerhaft und hast einen dringenden Wohnbedarf, meist nachgewiesen über den Hauptwohnsitz.
  • Du hast einen gültigen Mietvertrag oder Nutzungsvertrag.
  • Das Einkommen deines Haushalts liegt innerhalb der festgelegten Grenzen.
  • Haushaltsgröße und Wohnungsgröße werden berücksichtigt, oft nur bis zu einer angemessenen Fläche.
  • Die Beihilfe wird nur für eine bestimmte Zeit bewilligt und muss danach neu beantragt werden.

Beihilfen werden in der Regel nicht rückwirkend oder nur für kurze Zeit rückwirkend gewährt. Stell den Antrag deshalb rechtzeitig [S2].

Beispiel Wien: So ist die Wohnbeihilfe dort geregelt

In Wien gilt seit 1. März 2024 das Wiener Wohnbeihilfegesetz [S4]. Die folgenden Punkte betreffen nur Wien:

  • Wer beantragen kann: volljährige österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie gleichgestellte Personen nach dem Wiener Mindestsicherungsgesetz. Kein Anspruch besteht, wenn jemand aus deinem Haushalt (Mit-)Eigentum an der Liegenschaft hat oder dem Eigentümer nahesteht, etwa als enger Verwandter [S4].
  • Auch Genossenschaftswohnungen zählen: Als Mietvertrag gilt auch der Nutzungsvertrag einer Genossenschaft [S4].
  • Einkommen: Das Haushaltseinkommen muss zwischen einem Mindest- und einem Höchstbetrag liegen. Beide sind an den Mindeststandard der Wiener Mindestsicherung gekoppelt. Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld zählen nicht zum Einkommen [S4].
  • Hauptwohnsitz: Alle Haushaltsmitglieder müssen in der Wohnung in Wien ihren Hauptwohnsitz haben [S4].
  • Fläche und Kosten: Als angemessen gelten 60 Quadratmeter für eine Person, plus 15 für die zweite und je 10 für jede weitere Person. Angerechnet werden die Wohnkosten höchstens bis zum Wiener Richtwert ohne Zuschläge plus einem wertgesicherten Pauschalbetrag für Betriebskosten pro Quadratmeter [S4].
  • Antrag und Dauer: Stellst du den Antrag bis zum 15. eines Monats, gibt es die Beihilfe ab diesem Monat. Rückwirkend ist sie auf Antrag für höchstens vier Monate möglich. Sie wird für längstens zwei Jahre bewilligt, Beträge bis fünf Euro im Monat werden nicht ausbezahlt [S4].
  • Melden: Änderungen bei Haushalt, Wohnkosten oder Mietvertrag musst du binnen eines Monats melden, beim Einkommen dann, wenn die Änderung über die jährliche Inflationsanpassung hinausgeht [S4].

Zuständig ist die Magistratsabteilung 50 der Stadt Wien, der Antrag ist kostenlos und kann online gestellt werden [S5].

Fiktives Beispiel: Ein Paar mit einem Kind wohnt in Wien auf 80 Quadratmetern. Die angemessene Fläche beträgt für drei Personen 85 Quadratmeter. Die gesamte Wohnfläche kann daher bei der Berechnung berücksichtigt werden, die Kosten allerdings nur bis zur Obergrenze pro Quadratmeter.

Weitere Unterstützungen, nach denen du fragen kannst

Neben der Wohnbeihilfe gibt es je nach Bundesland weitere Hilfen [S2]:

  • Heizkostenzuschüsse, die in einigen Bundesländern einmal im Jahr ausgezahlt werden und beantragt werden müssen.
  • Beihilfen im Rahmen der Sozialhilfe beziehungsweise Mindestsicherung bei besonderer Bedürftigkeit.
  • Förderungen für den barrierefreien Umbau einer Wohnung.

Achtung bei Wien: Wer dort Leistungen der Mindestsicherung bezieht, bekommt für diese Zeit keine Wohnbeihilfe [S4].

So gehst du vor

  1. Finde heraus, welche Stelle in deinem Bundesland zuständig ist. In Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, der Steiermark, Tirol und Vorarlberg sind das die Wohnbauförderungsabteilungen beim Amt der jeweiligen Landesregierung, in Wien die Magistratsabteilung 50 [S2][S5]. Eine Übersicht mit Links zu allen Bundesländern bietet oesterreich.gv.at [S3].
  2. Prüfe mit den Informationen oder Rechnern des Landes, ob du die Grenzen erfüllst.
  3. Sammle Unterlagen: Mietvertrag, Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder, Ausweise, Meldezettel und Vorschreibungen.
  4. Stell den Antrag möglichst bald nach dem Einzug oder nach einer Einkommensänderung.
  5. Melde später jede relevante Änderung, sonst drohen Rückforderungen.

Hilfe beim Antrag bieten auch Arbeiterkammer, Mieterorganisationen und Sozialberatungsstellen.

Quellen und Einordnung

Mit Unterstützung von KI erstellt und redaktionell geprüft. Allgemeine Orientierung; keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Fehler und spätere Änderungen sind möglich.