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Rund 81,5m² historischer Wohncharme im Kahlenbergerdörfl – Kurzzeitvermietung gestattet
Mitten im idyllischen Kahlenbergerdörfl, zwischen Weinbergen und Donau bietet sich eine außergewöhnliche Gelegenheit für Eigennutzer und Anleger: Zwei hochwertig revitalisierte Apartments mit insgesamt rund 81,5 m² Wohnfläche in einem historischen Gebäude aus dem Jahr 1455.
Der ehemalige Freihof von Klosterneuburg wurde generalsaniert und verbindet heute historische Bausubstanz mit hochwertigem Wohnkomfort. Kreuzgewölbedecken, Parkett, Marmor und exklusive Küchen schaffen ein einzigartiges Ambiente.
Besonders interessant für Anleger: Die Kurzzeitvermietung ist gestattet. Damit eröffnet sich neben der klassischen Vermietung eine zusätzliche Nutzungsmöglichkeit in einer außergewöhnlichen Wiener Lage.
Die beiden Apartments Top 3 und Top 4 können gemeinsam um € 620.000 erworben werden.
Kaufpreis nur Apartment 3 mit rund 47m²: €375.000
Kaufpreis nur Apartment 4 mit rund 35m²: €265.000
Das Objekt ist gemäß der Verordnung des Bundesdenkmalamts vom 12.11.2008 denkmalgeschützt.
Die Wohnungen befinden sich im Baurechtswohnungseigentum. Der Baurechtsvertrag läuft bis 31.12.2115 und beinhaltet eine Verlängerungsoption.
Zwei hochwertig revitalisierte Apartments (Top 3 & Top 4)
Insgesamt ca. 81,5 m² Wohnfläche
Historisches Gebäude aus dem Jahr 1455
Ehemaliger Freihof des Stifts Klosterneuburg
Einzigartiges Ambiente mit Kreuzgewölbedecken, Parkett, Marmor und exklusiven Küchen
Kurzzeitvermietung gestattet – attraktiv für Anleger
Idyllische Lage im Kahlenbergerdörfl, zwischen Weinbergen und Donau
Nur ca. 3,4 km zur Schiffsanlegestelle Nußdorf
Denkmalgeschütztes Gebäude gemäß Bundesdenkmalamt
Baurechtswohnungseigentum, Baurechtsvertrag bis 31.12.2115 mit Verlängerungsoption
Die Vertragserrichtung und Treuhandschaft ist an BRODNER Rechtsanwalt GmbH, FN 370587 g, Dornbacher Straße 23, 1170 Wien“ gebunden.
Hat diese Immobilie Ihr Interesse geweckt? Ich freue mich auf Ihre Anfrage.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
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