Auskunft: Herr Kahler Andreas · 0664 / 33 11 333
Geschoße: Erdgeschoß, ausgebautes Dachgeschoß und Kellergeschoß
Raumaufteilung:
Erdgeschoß: Wohnküche und Badezimmer mit Dusche und WC
Dachgeschoß: ausgebauter Raum und Vorbereich
Kellergeschoß: Kellerraum und Nebenraum mit Warmwasserspeicher
Kurzbeschreibung:
Das eigene Haus mit Garten – und Wien bleibt vor der Tür: Dieses Massivhaus in der Kleingartensiedlung Weichselgarten in 1100 Wien verbindet einen persönlichen Rückzugsort im Grünen mit den Vorzügen des Stadtlebens. Modernisierte Innenräume, Laminat- und Fliesenböden, eine Einbauküche sowie ein Badezimmer mit Dusche, WC und Fenster ergänzen das Angebot. Der eigene Garten und die überdachte Terrasse schaffen Platz für Erholung und gesellige Stunden im Freien. Ein Warmwasserspeicher befindet sich im Keller.
Genehmigungsstand Dachgeschoß:
Für den bestehenden Dachgeschoßausbau liegt keine baubehördliche Genehmigung vor. Das Dachgeschoß ist als Bodenraum genehmigt.
Beschreibung:
Ein eigener Garten, Frühstück auf der Terrasse und ein Rückzugsort im Grünen – dafür müssen Sie Wien nicht verlassen. Dieses Gartenhaus in Massivbauweise befindet sich in der Kleingartensiedlung Weichselgarten im 10. Wiener Gemeindebezirk und verbindet private Freiflächen mit einer Lage innerhalb der Stadt.
Gerade die Kombination aus eigenem Haus, eigenem Garten und der Nähe zum urbanen Leben macht den besonderen Reiz dieses Angebots aus. Ob nach einem Arbeitstag, am Wochenende oder für gesellige Stunden mit Freunden: Hier genießen Sie Ihren persönlichen Freiraum und bleiben zugleich mit dem vielfältigen Angebot Wiens verbunden.
Die modernisierten Innenräume präsentieren sich hell und freundlich. Im Erdgeschoß bildet die offene Wohnküche mit Einbauküche den Mittelpunkt des Hauses. Das Badezimmer verfügt über eine Dusche, ein WC und ein Fenster. Laminat- und Fliesenböden sorgen für ein gepflegtes Erscheinungsbild.
Über die Innentreppe gelangt man in das ausgebaute Dachgeschoß mit Dachschrägen. Für diesen Ausbau liegt keine baubehördliche Genehmigung vor; das Dachgeschoß ist als Bodenraum genehmigt.
Das Kellergeschoß umfasst einen Kellerraum sowie einen Nebenraum mit Warmwasserspeicher und bietet zusätzliche Abstellmöglichkeiten.
Ein besonderes Plus ist die überdachte Terrasse direkt beim Hauseingang. Sie erweitert den Aufenthaltsbereich ins Freie und bietet einen geschützten Platz für den Morgenkaffee, gemeinsame Mahlzeiten oder einen entspannten Tagesausklang.
Der eigene Garten lässt Raum für persönliche Ideen: Blumen, Kräuter, ein kleiner Gemüsegarten oder ein gemütlicher Liegeplatz – gestalten Sie Ihr Stück Grün nach Ihren Vorstellungen.
Ein reizvolles Angebot für alle, die sich ein eigenes Haus mit Garten wünschen und die Vorzüge des Lebens in Wien weiterhin genießen möchten.
Der Anspruch auf Provision gemäß den Bestimmungen des Maklergesetzes und der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler (StF: BGBl. Nr. 297/1996) tritt mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts in Kraft, das heißt mit der Einigung der Parteien oder dem Eintreten einer etwaigen Bedingung. Die Provision wird fällig mit der Unterzeichnung des Kauf- oder Mietvertrages, unter Berücksichtigung des Bestellerprinzips (der Auftraggeber zahlt die Provision) gemäß § 17a Maklergesetz. Die vermittelnden und/oder nachweisenden Personen sowie deren Beauftragte haben einen direkten Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer, dem gewerblichen Mieter oder dem Auftraggeber.
Information gemäß §11 FAGG, AGV und VRUG:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen gemäß einer neuen EU-Richtlinie seit Juli 2014 Informationen zu unseren Objekten und Besichtigungsmöglichkeiten (§ 11 FAGG) erst zusenden können, nachdem Sie bekräftigt haben, dass Sie unser sofortiges Tätigwerden wünschen. Wir informieren Sie zudem, dass uns im Falle eines unterzeichneten Anbots die Maklerprovision nur bei tatsächlichem Vertragsabschluss zusteht. Zudem haben Sie bei einem unterzeichneten Anbot ein 14-tägiges Rücktrittsrecht ohne Angabe von Gründen. Mit Ihrer Anfrage oder E-Mail bestätigen Sie, dass Sie diese Information zur Kenntnis genommen haben.
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Hinweis:
Seit 1. Januar 2009 sind Verkäufer und Vermieter verpflichtet, einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Bei Nichterbringung gilt eine Gesamtenergieeffizienz, die mindestens dem Alter und der Art des Gebäudes entspricht, als vereinbart.
HWB: Der Heizwärmebedarf beschreibt die Wärmemenge, die rechnerisch zur Beheizung benötigt wird.
fGEE: Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor vergleicht den Endenergiebedarf mit einem Referenzgebäude.
Für Wien können relevante Vorhaben der Stadtplanung als Lagekontext ergänzt werden.
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