Manche Liegenschaften erzählen bereits auf den ersten Blick ihre Geschichte. Dieses traditionsreiche Anwesen in der Südoststeiermark aus dem Jahr 1807 verbindet historischen Charme mit großzügigen Freiflächen und eröffnet vielfältige Perspektiven für Menschen, die mehr suchen als eine gewöhnliche Immobilie oder ein gewöhnliches Grundstück.
Das historische Wohnhaus prägt den Charakter des Anwesens bis heute und verleiht der Liegenschaft ihren unverwechselbaren Charme. Ergänzt wird es durch weitläufige Wirtschafts- und Nebengebäude, die den ursprünglichen Hofcharakter bewahren und zahlreiche Nutzungsmöglichkeiten eröffnen.
Nach Auskunft der Gemeinde befinden sich die Grundstücke im Dorfgebiet (Bauland). Im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und erforderlichen behördlichen Genehmigungen sind unter anderem Wohnnutzung, land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sowie bestimmte ortsverträgliche Betriebe grundsätzlich zulässig. Auch Tierhaltung ist im Dorfgebiet grundsätzlich möglich; die konkrete Zulässigkeit richtet sich nach der geplanten Nutzung und ist im jeweiligen Einzelfall zu prüfen.
Auch für Bauträger oder Projektentwickler kann diese Liegenschaft interessant sein. Nach Auskunft der Gemeinde sind sinnvolle Grundstücksteilungen grundsätzlich möglich. Jede Planung sowie eine allfällige Teilung sind von den zuständigen Behörden im Einzelfall zu prüfen und zu genehmigen. Für größere Projektentwicklungen wäre ein Bebauungsplan erforderlich.
Ob als stilvoller Wohnsitz, für gemeinsames Wohnen mehrerer Generationen, für Menschen mit Bezug zur Landwirtschaft oder als Liegenschaft mit langfristiger Entwicklungsperspektive – dieses Anwesen bietet den passenden Rahmen für unterschiedlichste Lebenskonzepte. Die Verbindung aus historischem Bestand, großzügigem Bauland und den bereits geklärten Rahmenbedingungen schafft eine seltene Ausgangsbasis für Käufer, die Charakter und Potenzial gleichermaßen schätzen.
Hinweis: Sämtliche Angaben erfolgen nach bestem Wissen auf Grundlage der Informationen der Eigentümer sowie der Auskünfte der zuständigen Gemeinde. Flächenangaben sowie Bebauungs- und behördliche Vorgaben sind vom Käufer im Rahmen seiner eigenen Prüfung zu verifizieren.
Historische Liegenschaften wie diese erzählen ihre Geschichte über Generationen hinweg. Vielleicht beginnt hier schon bald ein neues Kapitel - Ihres.Nutzen Sie die einmalige Gelegenheit, diese Immobilie zu besichtigen – sehen und erleben ist sehr viel eindrucksvoller!
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