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Entscheidungshilfe Finanzierung & Kosten Deutschland

Wohnungsbauprämie im Sparplan: Begünstigte Einzahlung und tatsächlich verfügbare Förderung unterscheiden

Welche persönlichen Voraussetzungen und Betragsgrenzen muss ich vor einem angenommenen Förderbaustein klären?

Veröffentlicht
19.10.2026
Stand der Recherche
17.10.2026
Gilt für
Deutschland
Für wen
Eigentümer & Vermieter
Artikel-ID
WX26-P06-0101

Im Bausparplan taucht die Wohnungsbauprämie als zusätzlicher Geldbaustein auf. Prüfe vor der Verwendung in einer Immobilienfinanzierung, ob persönliche Voraussetzungen, begünstigte Aufwendungen und Verwendung tatsächlich passen. Die Prämie ist weder die gesamte Einzahlung noch ein automatisch jederzeit auszahlbarer Betrag.

Die richtige Einkommensgröße verwenden

§ 1 WoPG beschreibt die persönliche Prämienberechtigung mit weiteren Voraussetzungen, unter anderem grundsätzlich vollendetem 16. Lebensjahr oder Vollwaisenstatus. § 2a nennt Einkommensgrenzen von 35.000 Euro beziehungsweise 70.000 Euro für Ehegatten im gesetzlichen Sinn. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen des Sparjahres. [PERSON][EINKOMMEN]

Vergleiche deshalb nicht ungeprüft das Bruttogehalt oder den Kontoeingang mit dieser Grenze. Welche Größe in deinem Fall anzusetzen ist und ob die übrigen Voraussetzungen vorliegen, muss anhand der tatsächlichen Verhältnisse geklärt werden. Die besondere Definition für Ehegatten und Lebenspartner steht in § 3 Absatz 3. [HOEHE]

Begünstigte Einzahlung und Prämie unterscheiden

§ 3 sieht zehn Prozent der begünstigten Aufwendungen vor. Die jährlich begünstigten Aufwendungen sind auf 700 Euro beziehungsweise zusammen 1.400 Euro in der genannten Gemeinschaft begrenzt. [HOEHE] Daraus ergeben sich bei vollständiger Berechtigung rechnerisch höchstens 70 beziehungsweise 140 Euro Prämie für das Sparjahr.

Im fiktiven Einpersonenfall werden 1.000 Euro eingezahlt und alle weiteren Voraussetzungen als erfüllt angenommen. Zehn Prozent der gesamten Einzahlung wären 100 Euro. Wegen der Grenze von 700 Euro begünstigten Aufwendungen ergeben sich jedoch nur 70 Euro. Mehrere Verträge vermehren den persönlichen Höchstbetrag nicht; die Zusammenführung ist im Prämienverfahren zu beachten. [VERFAHREN]

Die Verwendung rechtzeitig klären

§ 2 regelt begünstigte Aufwendungen und für Bausparbeiträge Bedingungen der wohnungswirtschaftlichen Verwendung sowie bestimmte Ausnahmen und Altvertragsregeln. [VERWENDUNG] Eine pauschale Aussage, nach sieben Jahren sei jeder Vertrag ohne weitere Bedingungen frei verwendbar, reicht deshalb nicht.

Lass den konkreten Vertragsbeginn, geplanten Verwendungszweck und vorhandenen Prämienstand durch das zuständige Unternehmen erklären. Für die Finanzierung benötigst du den tatsächlich verfügbaren Auszahlungsstand und dessen Bedingungen. Ein künftiger, noch nicht zugeordneter Jahresbonus ist kein bereits vorhandenes Eigenmittelguthaben.

Den Antrag als eigenen Schritt behandeln

§ 4 nennt für den Antrag beim betreffenden Unternehmen grundsätzlich den Ablauf des zweiten auf das Sparjahr folgenden Kalenderjahres als Grenze. [VERFAHREN] Diese Seite integriert kein Originalformular und prüft keinen individuellen Antrag.

Mit geklärtem Einkommen, Aufwandsgrenze, Vertragsverwendung und tatsächlicher Verfügbarkeit kannst du den Förderbaustein sachlich einordnen. Die Prämie allein beantwortet nicht, ob der Sparvertrag und die spätere Finanzierung insgesamt zu deinem Wohnvorhaben passen.

Quellen und Einordnung

  • [PERSON] § 1 WoPG — Gesetze im Internet / Bundesrecht. Abruf am 17.10.2026.
  • [EINKOMMEN] § 2a WoPG — Gesetze im Internet / Bundesrecht. Abruf am 17.10.2026.
  • [HOEHE] § 3 WoPG — Gesetze im Internet / Bundesrecht. Abruf am 17.10.2026.
  • [VERWENDUNG] § 2 WoPG — Gesetze im Internet / Bundesrecht. Abruf am 17.10.2026.
  • [VERFAHREN] § 4 WoPG — Gesetze im Internet / Bundesrecht. Abruf am 17.10.2026.

Mit Unterstützung von KI erstellt und redaktionell geprüft. Allgemeine Orientierung; keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Fehler und spätere Änderungen sind möglich.