Eine Person bietet an, deinen deutschen Wohnkredit zu vermitteln, und nennt sich unabhängig. Vor dem Auftrag solltest du Identität, Tätigkeit und Reichweite dieser Aussage überprüfbar zuordnen. Ein einprägsamer Markenname oder eine gute persönliche Empfehlung ersetzt diese Vorbereitung nicht.
Wer übernimmt welche Aufgabe?
Halte den vollständigen Vertragspartner und dessen Kontaktdaten fest. Frage, ob es um Vermittlung, unabhängige Honorarberatung oder ein Gespräch mit einem Kreditinstitut selbst geht. Der jeweils einschlägige Rahmen hängt von dieser Rolle ab.
§ 34i GewO regelt die Erlaubnis für die dort beschriebene gewerbliche Vermittlung und Beratung zu Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Die Norm enthält jedoch Ausnahmen, unter anderem für bestimmte beaufsichtigte Institute und für entsprechend berechtigte Tätigkeiten aus dem EU-/EWR-Raum. [VERMITTLUNG] Deshalb wird ein fehlender bestimmter deutscher Erlaubnishinweis nicht ohne Prüfung als Nachweis unerlaubter Tätigkeit ausgegeben.
Angaben unabhängig abgleichen
Bitte um die zur Rolle passenden Erlaubnis- und Registerangaben und ordne sie dem wirklichen Auftragnehmer zu. Für die in Absatz 1 erfassten Gewerbetreibenden sieht § 34i Absatz 8 die Eintragung in das Register nach § 11a vor. [VERMITTLUNG] Kläre Unstimmigkeiten anhand der zuständigen Register- beziehungsweise Erlaubnisstelle, bevor du dich nur auf ein mitgeschicktes Bild eines Nachweises verlässt.
Ein Registertreffer bestätigt auch nicht automatisch, dass jede E-Mail oder Telefonnummer tatsächlich zu dieser Person gehört. Stimmen Namen, Tätigkeit oder Kommunikationsweg nicht überein, muss genau diese Differenz aufgeklärt werden. Die Seite meldet keinen realen Anbieter als geprüft.
„Unabhängig“ konkret erklären lassen
Für die in § 34i Absatz 5 beschriebene unabhängige Honorarberatung verlangt die Norm eine hinreichende Zahl von Marktverträgen als Grundlage und verbietet Zuwendungen des Darlehensgebers sowie Abhängigkeit von ihm. [VERMITTLUNG] Frage daher ausdrücklich, welche Rolle vereinbart wird, wer die Vergütung trägt und wie die betrachtete Auswahl zustande kommt.
Vermeide die private Schlussfolgerung, ein selbst gezahltes Honorar beweise schon vollständig die Einhaltung aller Voraussetzungen. Ebenso ist eine Vermittlung gegen andere Vergütung nicht allein wegen dieses Unterschieds automatisch ungeeignet; ihr tatsächlicher Auftrag ist zu beurteilen.
Den Auftrag erst mit klarem Umfang bewerten
Lass Leistungsumfang, Vergütung, betrachtete Angebote und benötigte Unterlagen verständlich erklären. Ein nachgewiesener Berufsstatus ersetzt keine Prüfung, ob das angebotene Vorgehen deinen Finanzierungsbedarf bearbeitet. Er ist aber ein wesentlich konkreterer Ausgangspunkt als das Werbewort „unabhängig“ allein.
Am Ende weißt du, wer für dich tätig werden soll und welche offene Frage noch bei welcher Stelle zu klären ist. Diese Vorbereitung ist keine behördliche Zulassungsprüfung und keine persönliche Empfehlung für einen Vermittler.