Für ein vermietetes Erbbaurechtsobjekt wird eine größere Erbbauzinsvorauszahlung erwogen. Ein angenommener Nachlass kann die nominale Gesamtsumme senken. Für den Finanzplan bleiben aber der heutige Geldabfluss, die künftige Bindung und die steuerliche Zeitzuordnung getrennte Fragen.
Keine allgemeine Ablösemöglichkeit unterstellen
Der folgende Vergleich erfindet seine Bedingungen vollständig. Er behauptet keinen Anspruch, Erbbauzins vorzeitig zu bündeln oder dadurch spätere Anpassungen auszuschließen. Ein reales Angebot muss den abgegoltenen Zeitraum, Umfang, weitere Zahlungen und Folgen eines vorzeitigen Endes eindeutig regeln.
Für die Steuerseite setzen wir zusätzlich voraus, dass die Beratung den konkreten Betrag bereits als Ausgabe für eine Nutzungsüberlassung von mehr als fünf Jahren eingeordnet hat. § 11 Absatz 2 Satz 3 EStG sieht dafür grundsätzlich eine gleichmäßige Verteilung über den Vorauszahlungszeitraum vor. [VORAUS] Ob diese Einordnung im tatsächlichen Vertrag zutrifft und welche sonstigen Regeln greifen, entscheidet diese Seite nicht.
Den angenommenen Nachlass rechnen
Im Lernfall wären zehn Jahre lang jeweils 2.400 Euro zum Jahresbeginn zu zahlen: insgesamt 24.000 Euro. Alternativ soll heute eine abschließende Vorauszahlung von 21.000 Euro genau diese Zahlungen ersetzen. Andere Lasten bleiben unberührt. Die nominale Differenz beträgt 3.000 Euro.
Das ist keine vollständige Vorteilhaftigkeitsrechnung. Die Jahreszahlungen erfolgen später, während die Vorauszahlung sofort Geld bindet. Zeitwert, alternative Verwendung, Ausfall- oder Vertragsrisiken sowie individuelle Steuern sind in den 3.000 Euro noch nicht bewertet.
Geld und steuerlichen Aufwand nicht vertauschen
Unter der ausdrücklich angenommenen steuerlichen Verteilungsregel entfielen auf jedes der zehn Jahre 2.100 Euro. Im privaten Geldplan stehen trotzdem heute 21.000 Euro Auszahlung. Eine Zeile mit zehnmal 2.100 Euro Aufwand finanziert diese Auszahlung nicht und stellt auch keine jährliche Erstattung von 2.100 Euro dar.
Wenn nach der Vorauszahlung zu wenig freie Mittel für andere bestätigte Ausgaben verbleiben, braucht dieser Engpass eine eigene Lösung. Eine dafür notwendige neue Kreditaufnahme mit ihren Kosten kann den ursprünglichen Vergleich wesentlich verändern.
Die Entscheidung in drei Ergebnissen festhalten
Lass erstens den rechtlich genau abgegoltenen Zahlungsumfang bestätigen. Vergleiche zweitens heutige und spätere Geldabflüsse einschließlich benötigter Finanzierung. Kläre drittens die konkrete steuerliche Zuordnung mit der Beratung.
Erst gemeinsam zeigen diese Ergebnisse, ob ein Nachlass zum eigenen Vorhaben passen könnte. Der niedrigere nominale Gesamtbetrag allein ist weder eine sichere Ersparnis nach allen Kosten noch ein Grund, vorhandene Liquidität ungeprüft aufzugeben.