Du erhältst ein Schreiben zu deinem deutschen Wohnkredit. Es verlangt nicht nur eine ausstehende Rate, sondern kündigt an, bei ausbleibender Zahlung die gesamte Restschuld zu fordern. Dieser Unterschied ist für die nächste Entscheidung wesentlich. Lass das Schreiben unverzüglich fachlich prüfen und kontaktiere die bestätigte zuständige Bankstelle. Die folgenden Hinweise ersetzen keine Einzelfallberatung und sind keine Anleitung, Rückstände auszureizen.
Heute zunächst den tatsächlichen Stand sichern
Bewahre das vollständige Schreiben einschließlich Zugangsinformationen auf. Lege Vertrag, Nachträge, letzte Auszüge, geleistete Zahlungen und bisherige Absprachen daneben. Notiere die im Schreiben genannten Rückstände, Termine und geforderten nächsten Schritte. Ein selbst ausgewähltes späteres Datum ist kein verlässlicher Ersatz für die fachliche Prüfung einer laufenden Frist.
Stelle außerdem fest, ob du bereits eine Kündigung, eine vorherige Fristsetzung oder nur eine allgemeine Zahlungserinnerung vor dir hast. Die Überschrift allein genügt nicht. Die konkrete Erklärung und der bisherige Verlauf müssen gemeinsam gelesen werden.
Was die begrenzte gesetzliche Grundlage sagt
Für die Kündigung eines in Teilzahlungen zu tilgenden Verbraucherdarlehens wegen Zahlungsverzugs nennt § 498 BGB mehrere Voraussetzungen. Dazu gehören ein Verzug mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen, ganz oder teilweise, und eine erfolglose zweiwöchige Frist mit der dort beschriebenen Restschulddrohung. Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen muss der Verzug mindestens 2,5 Prozent des Darlehensnennbetrags erreichen. Ein Gespräch über eine einverständliche Regelung soll spätestens mit der Fristsetzung angeboten werden. [BGB498]
Damit ist noch nicht festgestellt, ob dein Kredit und dein Schreiben genau darunterfallen. Andere Kündigungsgründe, das anwendbare Vertragsrecht und konkrete Zustellung beziehungsweise Fristberechnung werden hier nicht umfassend geprüft. Keine einzelne Prozentzahl ist deshalb eine persönliche Freigabe zum Nichtzahlen.
Den Nennbetrag nicht mit der heutigen Restschuld verwechseln
In einem rein fiktiven Fall beträgt der Darlehensnennbetrag 240.000 Euro. Davon sind 2,5 Prozent rechnerisch 6.000 Euro. Dieser Verständnistest ermittelt weder den tatsächlichen Rückstand noch das Ergebnis einer rechtlichen Kündigungsprüfung. Insbesondere reicht es nicht, nur irgendeinen aktuellen Kontosaldo mit diesem Wert zu vergleichen.
Sichere, welche Zahlungen zu welchen Terminen geschuldet waren und welche tatsächlich verbucht wurden. Bereits erfolgte Überweisungen müssen dem richtigen Vertrag zugeordnet sein. Eine eigene Sammlung von Belegen beweist noch nicht, dass der gesamte Rückstand damit erledigt ist.
Eine realistische Lösung mit dem weiteren Budget verbinden
Bereite für das Gespräch vor, welcher Betrag tatsächlich sofort verfügbar wäre und welche laufende Zahlung künftig tragbar ist. Kennzeichne unbestätigte neue Einnahmen oder Hilfe klar. Eine erhoffte Umschuldung ist noch keine Deckung der nächsten Frist.
Bitte bei einer konkreten Vereinbarung um eine nachvollziehbare schriftliche Fassung und lasse ihre Folgen erklären. Eine mündliche Hoffnung auf Entgegenkommen wird nicht als bereits erledigte Kündigungsdrohung abgelegt. Bei anhaltendem Engpass ist geeignete Schuldner- beziehungsweise Rechtsberatung dringend einzubinden. Ziel ist ein rechtzeitig geklärter Handlungsweg, bevor aus unübersichtlichen Rückständen eine noch schwerer tragbare Gesamtforderung wird.