Der versprochene Wohnbau ist nicht fertig. Beim Wohnungseigentumsorganisator wird eine Insolvenzlage relevant. Mehrere Erwerber möchten gemeinsam eine andere Organisation für die Fortsetzung einsetzen. Bevor Einzelne neue Aufträge oder Finanzierungszusagen abgeben, müssen gesetzliche Entscheidungsfrage und tatsächliche Umsetzung getrennt geklärt werden.
Die Beteiligtenrolle prüfen
§2 Abs6 WEG 2002 beschreibt Wohnungseigentumsbewerber anhand einer schriftlichen, gegebenenfalls bedingten oder befristeten Zusage für ein bestimmt bezeichnetes geeignetes Objekt. Die Norm definiert auch den Organisator. [BEWERBERROLLE]
Eine Liste sämtlicher interessierter Besichtigungsgäste ist deshalb keine geprüfte Bewerberliste. Unsere redaktionelle Empfehlung: Die zuständige Rechtsberatung soll feststellen, wer für die konkrete Entscheidung in welcher Rolle zu berücksichtigen ist. Du benötigst keine allgemein veröffentlichte Sammlung privater Kaufverträge aller Beteiligten.
Die besondere Mehrheitsentscheidung verstehen
§44 nennt die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, das Vorliegen der Voraussetzungen für die Eröffnung eines Konkursverfahrens oder die Nichteröffnung nur mangels kostendeckenden Vermögens. Im gesetzlichen Rahmen entscheidet die nach Köpfen berechnete Mehrheit der Wohnungseigentumsbewerber darüber, ob ein anderer Organisator das Bauvorhaben durchführt. [BAUFORTSETZUNG]
Diese besondere Entscheidung darf nicht ohne Prüfung durch eine Abstimmung nach privaten Zahlungsbeiträgen ersetzt werden. Ebenso wenig bedeutet ein zustimmendes Meinungsbild automatisch, dass sämtliche benötigten Verträge, Rechte und Gelder bereits vorhanden wären. Die konkrete Anwendung und Umsetzung bleibt eine eigene fachliche Aufgabe.
Eine beurteilbare Fortsetzungsvariante vorbereiten
Stellt für die Beratung den tatsächlichen Bauzustand, vorhandene Projektunterlagen, offene Leistungen und bereits geleistete Zahlungen zusammen. Lasst eine geeignete technische Stelle erklären, welche Bestandsleistungen für eine Fortsetzung beurteilt werden müssen und wo Nachweise fehlen.
Für eine vorgeschlagene neue Organisation braucht es einen beschriebenen Leistungsumfang und eine nachvollziehbare Finanzierungsgrundlage. Eine positive Bereitschaftserklärung ist noch kein vollständiges Fortsetzungsangebot. Der Beitrag gibt keinen Beschlusstext vor und erklärt keine beteiligte Person für berechtigt, allein alle Erwerber zu verpflichten.
Fiktiver Fall: Die höchste Zahlung soll die meisten Stimmen bringen
Ein Erwerber hat besonders viel vorausgezahlt. Er meint deshalb, die Wahl des neuen Organisators allein bestimmen zu können. Andere möchten sofort einen von ihm benannten Betrieb weiterarbeiten lassen, ohne die Gesamtunterlagen zu kennen.
Die Gruppe lässt zunächst den Anwendungsfall und die maßgeblichen Beteiligten prüfen. Danach wird die gesetzliche Mehrheitsfrage von den notwendigen Verträgen und zusätzlichen Geldentscheidungen getrennt vorbereitet. Das Beispiel legt weder eine bestimmte Kopfzahl noch die Wirksamkeit einer Abstimmung fest.
Fortsetzung und persönliche Ansprüche nebeneinander bearbeiten
Die Entscheidung über einen anderen Organisator beantwortet nicht automatisch sämtliche Ansprüche aus deinen bisherigen Zahlungen oder aus Baumängeln. Führe diese Fragen für deine eigene Beratung weiter. Ein erwarteter Rückfluss darf nicht als bereits verfügbare Fortsetzungsfinanzierung angesetzt werden.
Ziel ist ein fachlich geklärter Gruppenprozess mit einer tatsächlich beurteilbaren Fortsetzungsvariante. Der gesetzliche Entscheidungsrahmen hilft bei der Zuständigkeit; er garantiert weder einen bereiten Ersatzorganisator noch kostenfreie Fertigstellung oder einen bestimmten Einzugstermin.