Eine vermietete Wohnung trägt im Normalplan ihre laufenden Zahlungen. Du möchtest wissen, welchen zusätzlichen Betrag du während einer angenommenen Leerstandsphase brauchst. Die richtige Antwort entsteht nicht automatisch aus „drei Monatsmieten plus drei Kreditraten“. Beide Größen haben verschiedene Richtungen und können bereits in deinem Normalplan enthalten sein.
Dieser eigene Rechenfall ist keine Schätzung einer typischen Leerstandsdauer. Er trifft auch keine Aussage darüber, welche Kosten rechtlich umgelegt werden können oder steuerlich abzugsfähig sind. Dafür sind konkrete Unterlagen und individuelle Beratung erforderlich.
Den Normalmonat zuerst vollständig zeigen
Im fiktiven Fall gehen monatlich 900 Euro tatsächlich nutzbare Miete ein. Der vereinfachte Zahlungsplan enthält 750 Euro Kreditrate und 100 Euro weitere vom Eigentümer zu tragende Zahlungen. Unter ausschließlich diesen Annahmen bleiben 50 Euro monatlich übrig. Weitere Ausgaben, Steuern und unregelmäßige Arbeiten sind hier noch nicht angesetzt.
Diese begrenzte Ausgangslage wird dokumentiert. Wenn dein wirklicher Normalplan bereits eine eigene Leerstandsposition enthält, darf das neue Szenario nicht ohne Erklärung zusätzlich darübergelegt werden. Es ersetzt oder verändert eine Annahme.
Den Ausfallmonat danebenstellen
Für drei frei angenommene Monate entfallen die 900 Euro Eingang vollständig. Die genannten Auszahlungen von zusammen 850 Euro laufen im Beispiel weiter. Der unmittelbare zusätzliche Finanzierungsbedarf dieser drei Monate beträgt dann 2.550 Euro.
Der Unterschied gegenüber dem ursprünglichen Plan beträgt dagegen 2.700 Euro: dreimal 900 Euro fehlen. Darin stecken 2.550 Euro nötige Deckung und 150 Euro ursprünglich erwarteter, nun ausbleibender Überschuss. Beide Aussagen sind richtig, beantworten aber verschiedene Fragen.
Zusätzliche Übergangsausgaben separat erfassen
Soll eine Renovierung oder Neuvermietung angenommen werden, ergänze nur den eigens begründeten Betrag zu seinem vorgesehenen Termin. Verwende weder einen automatischen Pauschalwert noch eine Garantie, dass danach sofort wieder Geld eingeht. Ein offener Zeitpunkt bleibt ein offenes Risiko.
Prüfe auch, ob die bereitgehaltenen Mittel bereits für andere Verpflichtungen benötigt werden. Ein rechnerisch ausreichender Betrag ist nicht frei verfügbar, wenn er im selben Monat anderweitig ausgegeben werden muss. Die Höhe einer angemessenen Reserve wird hier nicht pauschal vorgegeben.
Die passende Frage an die eigene Planung stellen
Für die nächste Entscheidung lauten die Fragen: Was muss in der Ausfallphase tatsächlich bezahlt werden? Welcher erwartete Überschuss fällt zusätzlich weg? Und welche neue Ausgabe kommt hinzu? Diese Trennung hilft, den Bedarf weder kleinzurechnen noch durch das Addieren bereits erfasster Raten künstlich zu verdoppeln. Sie ersetzt keine umfassende Anlagebewertung.