Die Wohnung eignet sich ideal für Singles, Paare oder Anleger, die auf der Suche nach einer charmanten und praktisch geschnittenen Immobilie sind. Die zentrale Lage ermöglicht es den Bewohnern, sämtliche Einrichtungen des täglichen Bedarfs bequem zu erreichen.
Insgesamt präsentiert sich diese Wohnung mit den besten Vorzügen als sehr attraktive Immobilie, die sowohl als Eigenheim als auch als Investitionsobjekt interessant sein könnte.
Aufgrund des renovierungsbedürftigen Zustands bietet sich den neuen Eigentürmern die Möglichkeit die Räume nach den eigenen Vorstellungen aufzuwerten und zu gestalten.
Die monatliche Vorschreibung beträgt:
Betriebskosten EUR 224,98 inkl. Reparaturrücklage EUR 113,00 und Umsatzsteuer: EUR 337,98
Heizkosten- und Warmwasserkosten werden separat nach Verbrauch verrechnet
Die Reparaturfondsrücklage beträgt derzeit per 31.12.2024: + EUR 268.913,84
Hard Facts:
Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf ab 01.04.2024:
Das Gesetz sieht ua die Gebührenbefreiung bei der Eintragung zum Erwerb eines Eigentums oder Baurechts (Tarifpost 9 lit. b Zif. 1, 2 und 3) an einer Liegenschaft, das der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses des Erwerbers dient (siehe Abs. 2 Zif. 3), bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 500.000,00 (Abs. 4), sowie bei der Eintragung von Pfandrechten (Tarifpost 9 lit. b Zif. 4, 5 und 6) zur Besicherung von Krediten, die zum Erwerb oder Sanierung einer solchen Liegenschaft samt Gebäuden aufgenommen werden, vor.
Das dringende Wohnbedürfnis ist durch eine entsprechende Hauptwohnsitzmeldung nachzuweisen. Dieser Nachweis ist entweder gleichzeitig mit dem Grundbuchsantrag, wenn die Wohnstätte bereits bezogen wurde, ansonsten innerhalb von 3 Monaten ab Übergabe bzw. Fertigstellung, längstens aber innerhalb von 5 Jahren nach der Grundbuchseintragung einzureichen.
Die Regelungen treten mit 01.04.2024 in Kraft und gelten konkret für Immobilienkäufe nach dem 31.03.2024. Vererbte oder geschenkte Liegenschaften sind nicht von der Gebührenbefreiung umfasst. Die Maßnahme wird auf 2 Jahre befristet – sie gilt demnach bis 30.06.2026.