Die neuwertige Wohnung verfügt über ca. 56,66 m² und teilt sich we folgt auf:
Für den ersten Monat sind lediglich die Betriebskosten sowie Heiz- und Stromkosten vom Mieter zu begleichen.
Geheizt wird mittels Fernwärme. Die Vorschreibung für die Heizung ist bereits in der Mietvorschreibung inkludiert.
Der Strom ist vom Mieter selbst noch anzumelden.