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Datei herunterladenWillkommen in Ihrem eigenen Stück Naturparadies!
Das Haus sowie die Profiwerkstatt mit Hebebühne für Autobusse wurde in seinem Grundriss im Jahre 1994 errichtet.
Im Jahr 2022 wurden sämtliche Fenster auf Alu- bzw. Kunststoff mit 3-fach Verglasung samt Innenjalousien und teilweiser Fliegengitter sowie auf eine zeitgemässe Brennwertheiztherme der Qualitätsfirma JUNKERS erneuert.
Ein Eigenbrunnen für die Gartenbewässerung, einem Gartengerätehaus, Parkplätze auf dem Grundstück sowie einer Profiwerkstatt mit Grube und Hebebühne,welche für Autobusse ausgelegt ist, runden das Angebot ab.
Erd- und Obergeschoss (Wohnfläche: rund 124,20 m²): Vorraum, Garderobe, offene Wohnküche, 3 Schlafzimmer, Bad mit Wanne, 2 Toiletten und Stiegenhaus.
Unter- und Zwischengeschoss (Wohn- sonstige Nutzfläche: rund 111,30 m²): Vorraum, Gästezimmer, Stüberl, Bad mit Dusche, Toilette, Heizraum sowie diverse Abstell- und Lagerräume.
Nebengebäude (Nutzfläche rund 78 m²): Profiwerkstatt mit Hebebühne und Grube sowie Geräteschuppen.
Garten: rund 648 m²
Grundstücksfläche: rund 939 m²
Gemeindevorschreibungskosten: rund EUR 50,-- pro Monat
Heizungs- und Warmwasserkosten: rund EUR 200,-- pro Monat
Stromkosten: rund EUR 100,-- pro Monat
Das Einfamilienhaus verfügt über ein solides Fundament, mit ein paar Modernisierungsmaßnahmen können Sie das volle Potenzial dieser Immobilie ausschöpfen.
Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf ab 01.04.2024:
Das Gesetz sieht ua die Gebührenbefreiung bei der Eintragung zum Erwerb eines Eigentums oder Baurechts (Tarifpost 9 lit. b Zif. 1, 2 und 3) an einer Liegenschaft, das der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses des Erwerbers dient (siehe Abs. 2 Zif. 3), bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 500.000,00 (Abs. 4), sowie bei der Eintragung von Pfandrechten (Tarifpost 9 lit. b Zif. 4, 5 und 6) zur Besicherung von Krediten, die zum Erwerb oder Sanierung einer solchen Liegenschaft samt Gebäuden aufgenommen werden, vor.
Das dringende Wohnbedürfnis ist durch eine entsprechende Hauptwohnsitzmeldung nachzuweisen. Dieser Nachweis ist entweder gleichzeitig mit dem Grundbuchsantrag, wenn die Wohnstätte bereits bezogen wurde, ansonsten innerhalb von 3 Monaten ab Übergabe bzw. Fertigstellung, längstens aber innerhalb von 5 Jahren nach der Grundbuchseintragung einzureichen.
Die Regelung trat mit 01.04.2024 in Kraft und gilt konkret für Immobilienkäufe nach dem 31.03.2024. Vererbte oder geschenkte Liegenschaften sind nicht von der Gebührenbefreiung umfasst. Die Maßnahme ist auf 2 Jahre befristet – sie gilt demnach bis 30.06.2026.
HWB: Der Heizwärmebedarf beschreibt die Wärmemenge, die rechnerisch zur Beheizung benötigt wird.
fGEE: Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor vergleicht den Endenergiebedarf mit einem Referenzgebäude.
Für Wien können relevante Vorhaben der Stadtplanung als Lagekontext ergänzt werden.
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