Das Grundstück wurde ursprünglich als eine zusammenhängende Liegenschaft geführt und mittlerweile in zwei eigenständige Parzellen geteilt.
Auf der rückwärtigen Parzelle befindet sich ein Altbestand. Diese angrenzende Liegenschaft kann bei Interesse optional zusätzlich erworben werden. Somit besteht auch die Möglichkeit, beide Grundstücke gemeinsam zu erwerben.