Am ruhigen Ortsrand von Parndorf erwartet Sie ein großzügiges Baugrundstück mit rund 1.057 m² Fläche.
Die Liegenschaft verbindet eine angenehme, grüne Wohnlage mit einer Infrastruktur, die im Alltag kurze Wege ermöglicht. Besonders praktisch: Der Bahnhof von Parndorf ist in wenigen Gehminuten erreichbar. Damit bietet sich hier die Möglichkeit, die Ruhe einer Randlage mit einer guten öffentlichen Verkehrsanbindung zu verbinden.
Das Grundstück eignet sich aufgrund seiner Größe und der bestehenden Bebauungsmöglichkeiten sowohl für die Errichtung eines privaten Eigenheims als auch für Konzepte mit bis zu drei Wohneinheiten.
Die konkrete Ausgestaltung ist selbstverständlich anhand der geltenden Bebauungsbestimmungen zu prüfen.
Ein besonderer Pluspunkt dieser Liegenschaft ist die Kombination aus ruhiger Lage und guter Erreichbarkeit.
Das Grundstück befindet sich am Ortsrand von Parndorf und ist von einer lockeren Bebauung sowie einer grünen Umgebung geprägt. Der Blick richtet sich über Wiesen und Felder und vermittelt ein angenehmes Gefühl von Freiraum.
Gleichzeitig ist die notwendige Infrastruktur nicht weit entfernt.
Bahnhof in wenigen Gehminuten erreichbar
Der nahegelegene Bahnhof ermöglicht kurze Wege zum öffentlichen Verkehr und ist damit insbesondere für jene interessant, die nicht für jede Strecke auf das Auto angewiesen sein möchten.
Darüber hinaus befinden sich Einkaufsmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe.
Auch die überregionale Anbindung ist attraktiv: Über die A4 und A6 bestehen gute Verbindungen in Richtung Wien, Bratislava und Budapest.
Damit bietet die Lage eine interessante Mischung aus ruhigem Wohnen und guter Mobilität.
Für genauere Informationen und Besichtigungen steht Ihnen Herr Jokic jederzeit gerne unter 0660/444 2751 Verfügung!
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„Auf Grund der neuen EU-Richtlinien zum Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen seit 13. Juni 2014 die Objekt-Unterlagen erst nach Ihrer Bestätigung, dass Sie unser Tätigwerden wünschen und über Ihre Rücktrittsrechte aufgeklärt wurden, zusenden können. Bevor Sie die Unterlagen zugesendet bekommen, erhalten Sie eine Mail in der Sie diese beiden Punkte bestätigen müssen. Vielen Dank für Ihr Vertrauen!“
Aufgrund einer gesetzlichen Ausnahme besteht keine Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweises.