Dieses Grundstück liegt in einer absoluten Ruhelage und hat mehrere Möglichkeiten für Bebauung.
Widmung ist Bauland-Agrargebiet (Wohnen, Gewerbe, Lager, Viehhaltung für Tiere mit Unterstand)
Bauwerke im Baulandbereich gelten die Bestimmungen §§ 54-56 der NÖ Bauordnung
geschlossene Bauweise
Bauklasse II
Aufschließungskosten (Abgabe: Wasser, Kanal, Strom) sind zu begleichen
Es gibt eine Planungsstudie, welche zur Verfügung gestellt werden kann.
Für eine Besichtigung oder weitere Fragen steht Ihnen Regina Degen unter 0043 676 391 91 07 gerne zur Verfügung.
Aufgrund einer gesetzlichen Ausnahme besteht keine Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweises.