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KI-Symbolbild: Ein Wohnhaus mit Holzbalkon vor einer Bergkette mit Schnee auf den Gipfeln an einem klaren Morgen.
Praxisartikel Mieten & Wohnalltag Österreich

Wo liegt meine Kaution? Während der Mietzeit schriftlich nach der Veranlagung fragen

Die Geldkaution ist längst überwiesen. So fragst du in Österreich konkret nach ihrer Veranlagung und ordnest eine unklare Antwort ein.

Veröffentlicht
19.10.2026
Stand der Recherche
17.10.2026
Gilt für
Österreich
Für wen
Suchende & Mieter
Artikel-ID
WX26-P02-0001

Leserfrage: Welche schriftliche Information kann ich zur Anlage meiner Geldkaution verlangen?

Du hast die Kaution beim Einzug bezahlt und wohnst weiter in der Wohnung. Nun möchtest du wissen, wie das Geld angelegt ist. Dafür musst du weder einen Auszug ankündigen noch bereits einen Schadenstreit führen. Die passende Frage betrifft den Verbleib einer bestehenden Sicherheit.

Den Anspruch richtig eingrenzen

§ 16b Absatz 1 MRG verpflichtet die Vermietung bei einer als Geldbetrag übergebenen Kaution zur fruchtbringenden Veranlagung und auf Verlangen zur schriftlichen Information darüber. Eine andere Anlage als ein Sparbuch ist nur unter den dort genannten Voraussetzungen zulässig: insbesondere eine gleich gute Verzinsung und eine gleich hohe Sicherheit wie eine Spareinlage sowie Abgrenzung vom Vermietervermögen und Absonderung in der Insolvenz. [MRG16b]

Die Vorschrift gehört nach § 1 Absatz 4 auch zur dortigen Teilanwendung. Das bedeutet aber nicht, dass jede denkbare österreichische Wohnform erfasst ist. Für Vollausnahmen muss der Rahmen gesondert geprüft werden. Ein alter Vertragsbeginn schließt die Regel nicht allein aus; § 49f enthält die Übergangsbestimmung. [MRG1] [MRG49f]

Die Anfrage mit dem eigenen Zahlungsstand verbinden

Unsere redaktionelle Empfehlung: Suche zuerst Vereinbarung und Zahlungsbeleg. Notiere Betrag, Datum, Empfänger und allfällige spätere Aufstockungen. Wurde tatsächlich ein Sparbuch übergeben oder Geld überwiesen? Diese Unterscheidung gehört in die Frage.

Bitte anschließend schriftlich um Information zur Veranlagung deiner konkret bezeichneten Geldkaution. Ein Satz wie „Bitte informieren Sie mich schriftlich über die Veranlagung der am … geleisteten Kaution für Wohnung …“ beschreibt die Aufgabe verständlich. Der Satz ist ein redaktionelles Formulierungsbeispiel, kein geprüftes gerichtliches Muster.

Eine sachliche Rückmeldebitte erleichtert die Bearbeitung. Gib eine Antwortfrist ausdrücklich als von dir vorgeschlagenen Termin an; erfinde daraus keine gesetzliche Sieben- oder Vierzehntagesfrist.

Was eine Antwort noch offenlassen kann

„Die Kaution ist bei uns verbucht“ beschreibt zunächst eine Buchung. Die konkrete Anlage ist damit nicht erklärt. Frage nach, welche Form verwendet wird und auf welchen Kautionsbetrag sich die Information bezieht. Bei einer Alternativanlage sind deren gesetzliche Eigenschaften relevant; ein beliebiger Hinweis auf gute Rendite beantwortet diese nicht.

Verlange für deine Orientierung keine unnötigen Daten anderer Mietparteien. Wenn eine Sammeldarstellung kommt, bitte um nachvollziehbare Zuordnung deines Betrags. Ob die konkrete Konstruktion rechtlich genügt, lässt sich anhand ihres tatsächlichen Inhalts beurteilen, nicht anhand der Länge eines Banknamens.

Ein fiktiver Abgleich

Nora überwies zunächst 2.400 Euro und später vereinbarte 300 Euro zusätzlich. Die Antwort der Betreuung nennt nur den ersten Betrag. Nora fragt deshalb gezielt nach dem fehlenden Zusatzbetrag und dessen Veranlagung. Sie behandelt die Abweichung als offene Frage und behauptet noch keine Veruntreuung.

Nach der korrigierten Auskunft legt sie Belege und Antwort zusammen ab. Die genannten Beträge sind frei erfunden. Sie zeigen, weshalb eine klare Ausgangsrechnung nützlicher ist als eine pauschale Nachfrage nach „meinem Geld“.

Wenn die Information ausbleibt

Erinnere mit Bezug auf die erste Anfrage und sichere beide Nachrichten. Bleiben Anlage oder Zuordnung ungeklärt, bringe Vertrag, Zahlungsnachweise und Antworten zur Wohnrechtsberatung. Eine fehlende Auskunft wird nicht dadurch gelöst, dass du eigenmächtig die nächste Miete mit der Kaution verrechnest. Dieser Beitrag beurteilt keine konkreten Aufrechnungs- oder Durchsetzungsrechte; sein Ergebnis ist eine nachvollziehbare Informationsakte.

Quellen und Einordnung

Mit Unterstützung von KI erstellt und redaktionell geprüft. Allgemeine Orientierung; keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Fehler und spätere Änderungen sind möglich.