Du hast genug Geld für die Sicherheitsleistung und möchtest bei einer gerichtlichen Immobilienversteigerung mitbieten. Damit ist die Finanzierung noch nicht geklärt. Du brauchst einen Plan für den Termin und für die Zeit nach einem möglichen Zuschlag. Dieser Beitrag behandelt Deutschland. Hinweise des Amtsgerichts München dienen nur für den ausdrücklich genannten Sachzusammenhang; örtliche Zahlungsanweisungen werden nicht auf andere Gerichte übertragen.
Die Sicherheit ist keine Reservierungsgebühr
Nach § 67 ZVG können bestimmte Beteiligte unmittelbar nach Abgabe eines Gebots Sicherheit verlangen. Die gewöhnliche Bemessung nach § 68 Absatz 1 liegt bei einem Zehntel des maßgeblichen Verkehrswerts, nicht bei einem Zehntel deines selbst gewählten Gebots. Das Gesetz kennt zusätzliche Sonderfälle. Wird die erforderliche Sicherheit nicht geleistet, ist das Gebot nach § 70 zurückzuweisen. [VERLANGEN] [HOEHE] [SOFORT]
Unsere praktische Empfehlung: Prüfe vor dem Termin, welcher Verkehrswert maßgeblich ist, ob Besonderheiten genannt sind und wie du die zulässige Sicherheit tatsächlich bereitstellen kannst. Eine allgemeine Aussage deiner Bank über vorhandenes Vermögen ist noch nicht dieselbe Sicherheitsleistung.
Verfügbares Geld muss in der zulässigen Form ankommen
§ 69 ZVG schließt Bargeld als Sicherheit aus. Er regelt insbesondere bestimmte Bankschecks, qualifizierte Bankbürgschaften und die Überweisung. Für die Überweisung müssen Gutschrift bei der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin und Nachweis im Termin zusammenpassen. Nur einen Auftrag am Vorabend abzusenden, erfüllt diese Voraussetzungen nicht schon nachweislich. [FORM]
Kläre Zahlungsweg, Zuordnung und Vorlauf direkt anhand der aktuellen Hinweise des zuständigen Gerichts. Übernimm keine Kontoverbindung aus einer beliebigen Ratgeberkopie. Das Münchner Gericht nennt für seine Verfahren einen eigenen organisatorischen Vorlauf; daraus entsteht keine bundesweite pauschale Banklaufzeit. Für einen Scheck oder eine Bürgschaft prüfst du die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen mit der ausstellenden Bank. [MUENCHEN] [FORM]
Dein Limit betrifft mehr als das laut genannte Gebot
Das Amtsgericht München erläutert, dass zum genannten Bargebot gegebenenfalls bestehen bleibende Rechte hinzugerechnet werden müssen, um den wirtschaftlichen Aufwand zu beurteilen. Ob und welche Rechte bestehen bleiben, gehört zur konkreten Versteigerung. Unterstelle nicht, dass sämtliche Grundbucheinträge einfach verschwinden oder dass ihre wirtschaftliche Bedeutung schon im laut genannten Betrag steckt. [MUENCHEN]
Als eigene Planungsempfehlung setzt du ein Limit erst nach dieser Klärung. Erwerbsnebenkosten, notwendige Arbeiten und vorerst nicht verfügbare Räume können zusätzliches Geld benötigen. Dafür nennt dieser Beitrag keine pauschale Gesamtrate. Dein persönliches Limit ist auch keine Zusage, dass du zu diesem Betrag tatsächlich einen Zuschlag erhalten wirst.
Nach dem Zuschlag beginnt ein weiterer Zahlungsabschnitt
§ 49 ZVG verlangt die Berichtigung des Bargebots vor dem Verteilungstermin und sieht Verzinsung ab Zuschlag vor. Bei Überweisung muss die Gutschrift rechtzeitig vorliegen und nachgewiesen werden. Das ist ein anderer Zeitpunkt als die anfängliche Sicherheitsleistung. Der gesetzliche Zinssatz nach § 246 BGB beträgt grundsätzlich vier Prozent jährlich; besondere Umstände etwa einer wirksamen Hinterlegung müssen gesondert eingeordnet werden. [ZAHLUNG] [ZINS]
Besprich mit deiner Finanzierung deshalb nicht nur die maximale Kreditsumme. Welche Unterlagen benötigt sie, welche Auszahlungsvoraussetzungen gelten und wann kann das Geld tatsächlich am erforderlichen Ort sein? Eine für einen gewöhnlichen Kaufvertrag vorgesehene Auszahlung darfst du nicht ungeprüft auf das gerichtliche Verfahren übertragen.
Ein fiktiver Zahlungsplan macht die Lücke sichtbar
Mira plant eine Versteigerung mit einem maßgeblichen Verkehrswert von 300.000 Euro. Für den gewöhnlichen Fall sieht sie 30.000 Euro übertragene Sicherheit vor. Ihr gedachtes Bargebotslimit beträgt 240.000 Euro. Selbst wenn die überwiesene Sicherheit anschließend vollständig darauf angerechnet wird, bleiben rechnerisch 210.000 Euro dieses Bargebots aufzubringen. Hinzu kommen die im Fall tatsächlich relevanten Zinsen, Rechte und weiteren Aufwendungen.
Die Rechnung beschreibt keine bewertete Immobilie und keine sichere Kreditentscheidung. Hätte Mira statt überwiesenen Geldes nur eine Bankbürgschaft gestellt, wäre dieselbe Annahme über bereits gezahlte 30.000 Euro falsch. Sie lässt daher die konkrete Anrechnung und alle Zahlungszeitpunkte bestätigen. Erst ein zusammenhängender Plan beantwortet, ob sie das Gebot im Erfolgsfall wirtschaftlich und rechtzeitig erfüllen kann.