Die Immobilie passt, die andere Seite möchte nun eine Erklärung. Du sollst ein Angebot abgeben, während die Verkaufsseite erst später zustimmen will. Gleichzeitig fehlen deiner Bank noch Unterlagen. Die entscheidende Frage lautet nicht allein, ob der Kauf schon vollständig abgeschlossen ist. Du brauchst vor der Erklärung Klarheit über deine eigene Bindung, den Abschlussweg und die noch offenen Voraussetzungen.
Ordne die tatsächlich verlangte Erklärung ein
Unsere redaktionelle Empfehlung: Lege den vollständigen Wortlaut einschließlich Anlagen der geeigneten rechtlichen Beratung beziehungsweise dem Notariat vor. Beschreibe, ob du nur weiterverhandeln, ein konkretes Geschäft anbieten oder bereits einen gemeinsamen Vertrag schließen möchtest. Eine vertraute Überschrift ersetzt diese Einordnung nicht.
Der Vertrag über die Pflicht zur Übertragung oder zum Erwerb eines Grundstücks bedarf nach § 311b Absatz 1 Satz 1 BGB notarieller Beurkundung. [FORM] Behandle daher einen einfachen Formularstand nicht ungeprüft wie einen bereits wirksamen Grundstückskauf. Umgekehrt wird aus der Formfrage keine pauschale Zusage abgeleitet, dass sämtliche sonstigen Erklärungen oder Aufträge kosten- und folgenlos wären. Reservierungsgebühr und Notariatsauftrag benötigen ihre eigene Prüfung.
Verstehe den vorgeschlagenen Abschlussweg vor deinem ersten Termin
§128 BGB erlaubt die nacheinander erfolgende notarielle Beurkundung von Antrag und Annahme. [GETRENNT] Ein gemeinsamer Termin ist damit nicht der einzige gesetzlich vorgesehene Weg. Frage bei getrennten Erklärungen genau, welche Urkunde du jetzt abgeben sollst und was die andere Seite später noch erklären kann.
Nach §145 BGB bindet der Antrag grundsätzlich die anbietende Person, sofern sie die Gebundenheit nicht ausgeschlossen hat. [ANGEBOT] Der Umstand, dass die andere Seite noch nicht angenommen hat, ist deshalb keine ausreichende Erklärung deiner eigenen Freiheit. Lass die konkrete Bindung und alle davon behaupteten Ausnahmen verständlich erläutern, bevor du das Angebot abgibst.
Bringe Gegenstand und Voraussetzungen in denselben Stand
Prüfe, ob angebotene Einheit, mitverkaufte Sachen, Preis, Zahlungsweg und vorgesehene Übergabe zusammenpassen. Welche Zusage wurde bisher nur mündlich besprochen? Welche wesentliche Anlage fehlt? Eine noch nicht bekannte Vertragsfassung der anderen Seite ist kein sauberer Bezug für deine Erklärung.
Gib außerdem den tatsächlichen Finanzierungsstand an. Die Bank wartet möglicherweise auf eine Unterlage oder hat erst eine vorläufige Einschätzung abgegeben. Wenn du eine bestimmte Voraussetzung für deine Bindung brauchst, muss ihre rechtliche Gestaltung vorab geklärt werden. Ein privater Vermerk in deiner Aufgabenliste und eine gegenüber der Bank geäußerte Absicht werden nicht als wirksame Vertragsbedingung ausgegeben.
Lass Frist und Abschlussereignis zusammen erklären
Bei einer bestimmten Annahmefrist sieht §148 BGB die Annahme innerhalb dieser Frist vor. [FRIST] Das bestätigt noch nicht die Wirksamkeit jeder vorgeschlagenen Fristklausel. Frage nach ihrer konkreten Bedeutung und halte den zu prüfenden Urkundenstand fest. Dieser Beitrag legt weder eine allgemeine zulässige Bindungsdauer noch einen individuellen letzten Tag fest.
Für den nicht gleichzeitig beurkundeten Vertrag nennt §152 BGB grundsätzlich die notarielle Annahme als Abschlussereignis, soweit nichts anderes bestimmt ist. [ABSCHLUSS] Warte daher nicht ungeprüft auf eine persönliche Nachricht als vermeintlich einzig möglichen Beginn der Vertragsbindung. Lass erläutern, welches Ereignis nach dem konkreten Inhalt maßgeblich sein soll und wie du zuverlässig über den Vollzug informiert wirst.
Fiktiver Fall: Ein späterer Banktermin trifft auf ein heutiges Angebot
Ein Käufer soll zuerst ein notarielles Angebot erklären. Er denkt, bis zur nächsten persönlichen Besprechung könne er ohnehin neu entscheiden. Die Bank hat ihre abschließende Objektprüfung erst danach vorgesehen. Im bisher besprochenen Ablauf ist keine passende Finanzierungsvoraussetzung geklärt.
Vor der Beurkundung legt er diese zeitliche Lücke offen. Das Notariat erläutert die vorgesehene Bindung und die spätere Annahme; die benötigte vertragliche Gestaltung und ihre Zustimmung durch die andere Seite werden geklärt. Der Käufer bestätigt keinen erreichten Finanzierungsstand, den es noch nicht gibt. Er entscheidet erst anhand des tatsächlichen Angebotsinhalts, ob er die Erklärung in dieser Form abgeben will.
Entscheide vor der Erklärung über das ganze Paket
Zum Abschluss solltest du Gegenstand, eigene Bindung, wesentliche Voraussetzungen und Abschlussweg erklären können. Bei einer Änderung wird die vollständige aktuelle Fassung erneut zugeordnet.