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Praxisartikel Mieten & Wohnalltag Österreich

Stromabschaltung wegen Zahlungsrückstand droht: Mahnstand, Kontakt und Grundversorgung konkret prüfen

Bei drohender Stromabschaltung zählt der tatsächliche Mahnstand. Rechnung, Kontakt zu beiden Unternehmen und passende Zahlungs- beziehungsweise Grundversorgungsoption konkret klären.

Veröffentlicht
19.10.2026
Stand der Recherche
17.10.2026
Gilt für
Österreich
Für wen
Suchende & Mieter
Artikel-ID
WX26-P02-0034

Leserfrage: Welche Schritte helfen mir als österreichischem Haushalt, wenn wegen einer offenen Stromrechnung die Abschaltung angekündigt wird?

Eine Mahnung kündigt die Abschaltung des Stroms in deiner österreichischen Mietwohnung an. Wenn du selbst Vertragspartner von Lieferant und Netzbetreiber bist, solltest du den Vorgang sofort mit beiden Stellen klären. Dieser Beitrag behandelt Zahlungsschwierigkeiten im direkten Stromvertrag. Für Gas, Fernwärme oder eine bloße Weiterverrechnung durch die Vermietung darfst du seine Regeln nicht unverändert übernehmen.

Den tatsächlichen Stand zusammenstellen

Lege Rechnung, Mahnungen, Zahlungsnachweise und Abschaltungsankündigung nebeneinander. Welche Forderung betrifft welches Unternehmen, was ist bereits bezahlt und welcher Termin steht wirklich im letzten Schreiben? Notiere den tatsächlichen Erhalt der Nachrichten. Eine mündlich in Aussicht gestellte Lösung ist noch keine bestätigte Änderung des Ablaufs.

§34 ElWG verlangt bei Vertragsverletzungen grundsätzlich zumindest zwei Mahnungen mit jeweils mindestens zweiwöchiger Nachfrist; die letzte muss eingeschrieben erfolgen. Weitere Angaben und Hinweise sind vorgeschrieben. Abschaltungen dürfen nicht am letzten Arbeitstag vor Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen vorgenommen werden. Die Vorschrift enthält aber Ausnahmen etwa für bestimmte andere Vertragsbeendigungen. [ElWG34]

Beide zuständigen Stellen kontaktieren

E-Control empfiehlt ausdrücklich Kontakt zu Anbieter und Netzbetreiber. Schildere den konkreten Stand und frage, welche Handlung bis wann erforderlich ist und wie du eine Bestätigung erhältst. Bewahre Rückmeldung, Gesprächsnotiz und versandte Nachweise zusammen auf. Verlasse dich nicht darauf, dass eine unbestätigte Nachricht an irgendeine Stelle jeden laufenden Abschaltungsvorgang beendet. [ECABS]

Eine tragbare Zahlungsregelung prüfen

§28 ElWG gewährt Haushaltskunden bei einer Rechnungsnachzahlung grundsätzlich Ratenzahlung mit einer Laufzeit bis zu zwölf Monaten, in begründeten Fällen bis zu achtzehn Monaten. Für Nachzahlungen aus Monatsrechnungen gilt eine eigene Regel: einmal im Jahr bis zu sechs Monate. Art der Rechnung und konkreter Antrag müssen daher zusammenpassen. [ElWG28]

Rechne neben der Rate die künftig laufenden Zahlungen ein. Ein hoher Ratenvorschlag hilft wenig, wenn bereits die nächste laufende Zahlung damit unmöglich wird. Diese private Tragfähigkeitsrechnung ersetzt die rechtliche Prüfung der Rechnung nicht.

Grundversorgung ausdrücklich ansprechen

§30 ElWG verpflichtet die erfassten Lieferanten zur Belieferung von Haushaltskunden, die sich auf Grundversorgung berufen, innerhalb ihres betreffenden Liefergebiets. Auch der Netzbetreiber ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen trotz bisheriger Rückstände zur Netzdienstleistung verpflichtet. Zulässige Sicherheiten beziehungsweise Vorauszahlungen sind begrenzt. [ElWG30]

Die Berufung muss konkret mit Lieferant und Netzbetreiber bearbeitet werden. Grundversorgung streicht die bisherigen Schulden nicht; E-Control weist ausdrücklich auf deren Fortbestand hin. Neue Zahlungspflichten bleiben ebenfalls entscheidend. [ECABS][ElWG30]

Ein fiktiver Abschluss mit überprüfbarem Stand

Eine Mietpartei erkennt, dass sie nur den Lieferanten kontaktiert hat, während zur Netzforderung keine Antwort vorliegt. Sie klärt beide Vorgänge, verlangt konkrete Auskunft zur angekündigten Abschaltung und ordnet Zahlungsregelung beziehungsweise Grundversorgungsprüfung den richtigen Stellen zu.

Erst mit nachvollziehbaren Rückmeldungen kann sie den Arbeitsstand als geklärt betrachten. Bei Unklarheit oder einem Streit über den Ablauf steht auch die E-Control als Kontakt zur Verfügung. [ECABS] Der Artikel verspricht keine automatische Sperrvermeidung durch einen einzelnen Anruf; sein Ziel ist eine rechtzeitig bearbeitete und belegte Lösung für den wirklichen Verfahrensstand.

Quellen und Einordnung

Mit Unterstützung von KI erstellt und redaktionell geprüft. Allgemeine Orientierung; keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Fehler und spätere Änderungen sind möglich.