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KI-Symbolbild: Eine halb leere Wohnung mit gestapelten unbeschrifteten Umzugskartons und einem aufgerollten Teppich.
Praxisartikel Mieten & Wohnalltag Deutschland

Räumungsurteil absehbar: Die Räumungsfrist nach § 721 ZPO rechtzeitig beantragen

§ 721 ZPO ermöglicht unter Voraussetzungen eine angemessene Räumungsfrist. Den ersten Antrag, künftige Räumung und Verlängerung mit unterschiedlichen Zeitpunkten prüfen.

Veröffentlicht
19.10.2026
Stand der Recherche
17.10.2026
Gilt für
Deutschland
Für wen
Suchende & Mieter
Artikel-ID
WX26-P02-0082

Leserfrage: Wann und mit welchen Umständen kann ich eine gerichtliche Räumungsfrist beantragen oder verlängern?

Wenn im deutschen Räumungsverfahren ein Auszug absehbar wird, kann neben dem Streit um den Anspruch eine zweite Frage dringend werden: Welche zusätzliche Zeit lässt sich für den tatsächlichen Auszug beantragen? §721 ZPO ermöglicht dem Gericht bei einer Verurteilung zur Räumung von Wohnraum eine den Umständen nach angemessene Räumungsfrist. Ob und wie lange, entscheidet das Gericht nach den Umständen; dass du noch keine neue Wohnung gefunden hast, ist dabei ein Gesichtspunkt, aber keine Garantie. [ZPO721]

Den richtigen Verfahrenspunkt erkennen

Für den ersten Antrag nach Absatz 1 ist der Schluss der mündlichen Verhandlung maßgeblich, auf die das Urteil ergeht. Stelle den Antrag davor. Die Möglichkeit einer Entscheidung von Amts wegen ist kein verlässlicher Ersatz für einen eigenen rechtzeitigen Antrag. [ZPO721]

Ordne daher zunächst deine Unterlagen: Ist die mündliche Verhandlung noch offen? Gibt es bereits ein Urteil, und was steht darin zur Räumung und Frist? Die Antwort bestimmt den nächsten Schritt. Eine Anfrage bei der Vermietung oder die weitere Wohnungssuche ersetzt den gerichtlichen Antrag nicht.

Einen konkreten Zeitbedarf begründen

Unsere redaktionelle Empfehlung: Erkläre, welche Zeit du wofür brauchst und welche Schritte schon laufen. Dokumentiere beispielsweise tatsächlich gestellte Wohnungsbewerbungen, bereits feststehende Übergabeangebote und einen realistischen Umzugsablauf. Besondere persönliche Umstände werden mit passenden Unterlagen erläutert; es gibt hier keine allgemeine Liste garantierter Bewilligungsgründe.

Im fiktiven Fall steht eine neue Wohnung erst nach einer konkret benannten Übergabe zur Verfügung. Die Mietpartei legt die Bestätigung und den dazwischenliegenden Zeitbedarf dar. Dieser nachvollziehbare Ablauf ist für die Prüfung hilfreicher als die unbestimmte Aussage, irgendwann umzuziehen. Das Gericht muss trotzdem die Umstände beurteilen.

Künftige Räumung und Verlängerung unterscheiden

Ist bereits auf eine künftige Räumung erkannt worden und über eine Räumungsfrist noch nicht entschieden, verlangt Absatz 2 einen Antrag spätestens zwei Wochen vor dem im Urteil bestimmten Räumungstag. Eine bereits gewährte Räumungsfrist kann auf Antrag verlängert oder verkürzt werden. Den Verlängerungsantrag musst du spätestens zwei Wochen vor deren Ablauf stellen. [ZPO721]

Warte deshalb nicht bis zum letzten Tag. Zeige bei einer Verlängerung, was sich seit der bisherigen Entscheidung ergeben hat und weshalb der Zeitbedarf fortbesteht. Für diese Anträge entscheidet grundsätzlich das Gericht erster Instanz, während einer anhängigen Berufung das Berufungsgericht; die Gegenseite wird vorher gehört. [ZPO721]

Grenzen vor der Planung prüfen

Die gesamte Räumungsfrist darf höchstens ein Jahr betragen. Der gesetzliche Beginn hängt davon ab, ob vom rechtskräftigen Urteil oder von einem darin bestimmten späteren Räumungstag gerechnet wird. Ein Jahr ist eine Obergrenze, kein zugesagter Standardzeitraum. [ZPO721]

Absatz 7 enthält Ausschlüsse für die dort bezeichnete Wohnraumüberlassung nach §549 Absatz 2 Nummer 3 BGB und für Fälle des §575 BGB. Bei außerordentlicher Kündigung eines solchen Zeitmietverhältnisses ist eine Frist höchstens bis zum vertraglich bestimmten Ende möglich. Lass die Vertragsart deshalb vor dem Antrag einordnen. [ZPO721][BGB549][BGB575]

Der Leitfaden betrifft die gerichtliche Räumungsfrist. Er beantwortet weder den Räumungsanspruch selbst noch sonstige Rechtsbehelfe oder die Kosten weiterer Nutzung. Mit dem vollständigen Urteil und den aktuellen Nachweisen lässt sich die konkrete Fristfrage gezielt fachlich prüfen.

Quellen und Einordnung

  • [ZPO721] ZPO § 721 — Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz. Geltung: Deutschland. Abruf am 17.10.2026.
  • [BGB549] BGB § 549 — Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz. Geltung: Deutschland. Abruf am 17.10.2026.
  • [BGB575] BGB § 575 — Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz. Geltung: Deutschland. Abruf am 17.10.2026.

Mit Unterstützung von KI erstellt und redaktionell geprüft. Allgemeine Orientierung; keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Fehler und spätere Änderungen sind möglich.