Leserfrage: Was muss ich prüfen, wenn ich nach einem Telefonat eine Strom-Vertragsbestätigung oder Kündigung meines bisherigen Lieferanten erhalte?
Nach einem unerwarteten Telefongespräch erhältst du eine Vertragsbestätigung eines neuen Stromlieferanten. Kurz darauf bestätigt dein bisheriger Lieferant die Kündigung. Du wolltest eigentlich nur Informationen. Jetzt genügt es nicht, ausschließlich den Werbeanruf ärgerlich zu finden. Der behauptete Vertrag und die mögliche Änderung deiner tatsächlichen Belieferung müssen getrennt geklärt werden.
Der Beitrag behandelt deutsche Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung. § 41b Absatz 1 EnWG verlangt für solche Energielieferverträge Textform. Ein nur mündliches Gespräch ist daher nicht mit einem vollständig geprüften Vertragsschluss gleichzusetzen. [EnWG41b]
Alle tatsächlich abgegebenen Erklärungen sichern
Notiere Anlass und Datum des Gesprächs sachlich. Lege danach erhaltene Nachrichten, Anhänge, von dir gesendete Antworten und gegebenenfalls betätigte Bestätigungen zusammen. Was wurde tatsächlich erklärt? Eine bloße Erinnerung „Ich habe nichts unterschrieben“ beantwortet diese Frage nicht vollständig.
Textform ist nach § 126b BGB eine lesbare Erklärung mit benanntem Erklärenden auf einem dauerhaften Datenträger. [BGB126b] Deshalb kann etwa eine eigene elektronische Erklärung rechtlich relevant sein. Behaupte bei der Klärung weder pauschal, jede Bestätigung des Unternehmens allein beweise deinen Abschluss, noch, ohne handschriftliche Unterschrift könne nie ein Vertrag bestehen.
Gegenüber dem neuen Unternehmen konkret reagieren
Die Bundesnetzagentur empfiehlt bei ungewollten Vertragsbestätigungen, Vertrag beziehungsweise Zahlungsaufforderung und Belieferung zu beanstanden und einen fehlenden Abschluss in Textform ausdrücklich zu benennen. Sie nennt außerdem vorsorglichen Widerruf und Kündigung eines etwaigen Vertrags als zusätzliche Klärungsschritte. [BNetzUngewollt]
Lass diese Erklärungen passend zu deinem tatsächlichen Vorgang und möglichen Fristen prüfen. Der Artikel entscheidet nicht automatisch über ein Widerrufsrecht in jeder denkbaren Konstellation. Eine Rückfrage nach Preisdetails soll auch nicht unbeabsichtigt als nun gewollte Vertragsbestätigung formuliert werden.
Die alte Vertragsseite gleichzeitig ansprechen
Der neue Anbieter könnte den bisherigen Vertrag gekündigt haben. Eine entsprechende Vollmacht ist eine eigene Frage neben dem neuen Liefervertrag. Die Regulierungsinformation rät, dem bisherigen Lieferanten den nicht gewollten Wechsel und eine fehlende Beauftragung mitzuteilen und die Wiederaufnahme ausdrücklich zu erfragen. [BNetzUngewollt]
Leite daher die alte Kündigungsbestätigung nicht nur an den neuen Anbieter weiter. Kläre auch gegenüber der bisherigen Seite, welche Erklärung dort eingegangen ist und welcher Vertragsstand jetzt geführt wird. Eine Wiederaufnahme wird nicht als automatisch erfolgt eingeplant, nur weil du den anderen Vertrag bestreitest.
Fiktiver Fall mit zwei offenen Ergebnissen
Eine Bewohnerin hat nach einem Anruf keine eigene Textformerklärung abgegeben. Dennoch erhält sie eine neue Vertragsbestätigung und eine alte Kündigungsbestätigung. Sie beanstandet den behaupteten Abschluss mit den vorhandenen Unterlagen. Zugleich lässt sie gegenüber dem bisherigen Lieferanten die fehlende Wechselbeauftragung und den gewünschten Vertragsfortbestand klären.
Beim Netzbetreiber fragt sie, welches Unternehmen aktuell die Verbrauchsstelle beliefert. Auch diesen Weg beschreibt die Bundesnetzagentur für unklare Belieferung. [BNetzUngewollt] Die weiterhin funktionierende Steckdose zeigt ihr für sich noch nicht, welcher Lieferant zugeordnet ist.
Ergebnisse statt nur Ticketnummern sammeln
Führe drei kurze Ergebnisfelder: neuer Vertrag bestritten oder geklärt, alter Vertrag bestätigt beziehungsweise noch offen, tatsächliche Belieferung festgestellt. Bewahre Antworten mit Datum auf. So geht keine wichtige Änderung zwischen zwei Servicevorgängen verloren.
Bleibt eine konkrete Beanstandung ungelöst, kann eine Verbraucherbeschwerde nach § 111a EnWG mit nachweisbarem Zugang vorbereitet werden. [EnWG111a] Eine Meldung unerwünschter Werbung ist daneben ein anderer Vorgang. Sie ersetzt nicht von selbst die rechtzeitige Bearbeitung deiner Verträge, Rechnungen und Versorgung.