Leserfrage: Was muss ich für Verfahrenshilfe in einem österreichischen Mietprozess vorbereiten und welche Kosten sind damit nicht pauschal erledigt?
Ein österreichischer Mietstreit soll vor ein Zivilgericht, aber du kannst die erwarteten eigenen Prozesskosten nicht tragen. Verfahrenshilfe kann unter gesetzlichen Voraussetzungen helfen. Sie ist kein pauschaler Gewinnschutz und kein allgemeiner Gutschein für beliebige Streitigkeiten. Bereite deshalb die konkrete Rechtssache und deine finanziellen Verhältnisse gemeinsam vor.
Zwei Voraussetzungen gehören zusammen
Nach §63 ZPO kommt Verfahrenshilfe insoweit in Betracht, wie du die Verfahrenskosten nicht ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts bestreiten kannst und die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht offenbar mutwillig oder aussichtslos erscheint. Die Norm beschreibt den notwendigen Unterhalt als Mittel für eine einfache Lebensführung für dich und die Familie, für deren Unterhalt du zu sorgen hast. [ATZPO63]
Eine niedrige Monatszahlung allein entscheidet die Bewilligung daher nicht. Ordne Einkommen, Vermögen, Belastungen und Unterhaltspflichten so, dass der tatsächliche Spielraum erkennbar wird. Ebenso benötigt das Gericht eine verständliche Darstellung des Mietstreits.
Die Rechtssache greifbar machen
Schreibe auf, worum gestritten wird, wer beteiligt ist und welche gerichtliche Hilfe beziehungsweise Verteidigung du brauchst. Lege Vertrag, maßgebliche Schreiben und bereits erhaltene Gerichtspost bei deinen Unterlagen ab. §66 verlangt die bestimmte Bezeichnung der Rechtssache und ein höchstens vier Wochen altes Vermögensbekenntnis mit den gesetzlich beschriebenen Angaben und zumutbaren Belegen. [ATZPO66]
Der Beitrag stellt kein eigenes Antragsformular bereit. Verwende den vorgesehenen gerichtlichen Weg und kläre den aktuellen Unterlagenbedarf. Ein irgendwo gespeicherter alter Vermögensstand ersetzt keine aktuelle zutreffende Erklärung.
Zuständige Stelle und Umfang klären
Der Antrag ist nach §65 beim Prozessgericht erster Instanz schriftlich oder zu Protokoll zu stellen. Unter den dort genannten örtlichen Voraussetzungen kann eine Protokollerklärung beim Bezirksgericht deines Aufenthalts möglich sein. [ATZPO65]
Die Begünstigungen können etwa einstweilige Gebührenbefreiungen und unter Voraussetzungen die Beigebung eines Rechtsanwalts umfassen. §64 verlangt, im Bewilligungsbeschluss festzulegen, welche Begünstigungen ganz oder teilweise gewährt werden. Lies deshalb den tatsächlichen Beschluss; nicht jede Bewilligung enthält automatisch denselben Leistungsumfang. [ATZPO64]
Ein fiktiver Mietprozess mit offenen Fremdkosten
Eine Mieterin möchte eine konkrete Forderung gerichtlich abwehren. Für ihre eigenen Kosten wird Verfahrenshilfe geprüft. Sie fragt zugleich nach dem Fall, dass sie unterliegt. Die amtliche Information stellt klar, dass mögliche gegnerische Anwaltskosten trotz eigener Verfahrenshilfe verbleiben können. [BMJHILFE]
Die Mieterin betrachtet die Hilfe deshalb als Zugang zum Verfahren, lässt aber Forderung, Aussichten und verbleibendes Risiko mitprüfen. Weder der Antrag noch eine spätere Bewilligung bestätigt, dass ihr Standpunkt richtig ist.
Nach dem Beschluss weiter aufmerksam bleiben
§71 sieht unter seinen Voraussetzungen eine spätere Nachzahlung vor, wenn die Partei dazu ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts imstande ist. Nach Ablauf von drei Jahren nach Abschluss des Verfahrens kann diese Verpflichtung nicht mehr auferlegt werden. [ATZPO71]
Bewahre Entscheidung und finanzielle Nachweise deshalb geordnet auf. Bei laufenden Prozessfristen muss gesondert geklärt werden, welche Handlung wann erforderlich bleibt; der Artikel verspricht keine automatische Fristverlängerung durch jede Anfrage. Er betrifft den österreichischen Zivilprozess. Verfahren vor einer Schlichtungsstelle, Außerstreitsachen und andere Gerichtswege müssen mit ihren eigenen Regeln eingeordnet werden.