Leserfrage: Wie prüfe ich bei einem österreichischen Heimvertrag den Abzug tatsächlich ersparter Leistungen während einer Abwesenheit von mehr als drei Tagen?
Ein Bewohner eines österreichischen Heims ist mehrere Tage nicht in der Einrichtung. Danach wird das bisherige monatliche Entgelt vollständig vorgeschrieben. Die betreuende Person möchte klären, ob für tatsächlich ersparte Leistungen ein Abzug vorgesehen ist. Der Ausgangspunkt ist der konkrete Heimvertrag und nicht eine pauschale Mietregel für jede möblierte Unterkunft.
Den besonderen Vertragsrahmen feststellen
§27b KSchG erfasst bestimmte Verträge über Unterkunft, Betreuung und Pflege in Altenheimen, Pflegeheimen und weiteren bezeichneten Einrichtungen. Er enthält zugleich ausdrückliche Ausschlüsse, unter anderem für die Aufnahme und Behandlung in Krankenanstalten und stationären medizinischen Rehabilitationseinrichtungen. [KSchG27b]
Hier geht es um die Rechnung des fortbestehenden Heimplatzes während einer Abwesenheit. Eine gesonderte Krankenhausrechnung wird dadurch nicht nach demselben Maßstab geprüft. Auch ein Studentenheimvertrag oder gewöhnlicher Mietvertrag wird nicht allein wegen des Wortes „Heim“ diesem besonderen Regime zugeordnet.
Die tatsächliche Abwesenheit belegen
Halte Beginn, Ende und bereits erfolgte Mitteilungen an den Heimträger fest. Welche Abwesenheitsdaten sind bestätigt und welche zunächst nur geplant? Ein früherer Rückkehrwunsch darf den später tatsächlichen Verlauf nicht unsichtbar machen.
§27f nennt Leistungen, die sich der Heimträger während einer Abwesenheit von mehr als drei Tagen erspart. [KSchG27f] Der Beitrag rechnet daraus keine ungeprüfte allgemeine Regel „ab dem vierten Tag ist alles frei“. Lass den konkreten Zeitraum und die Behandlung der einzelnen Tage anhand von Vertrag, tatsächlicher Leistung und gesetzlichem Rahmen klären.
Welche Leistung wurde tatsächlich erspart?
Lege die Entgeltaufschlüsselung und eine vorhandene Abwesenheitsabrechnung nebeneinander. Welche Positionen betreffen weiterhin bereitgehaltene Unterkunft und welche tatsächlich nicht erbrachte beziehungsweise ersparte Leistungen? Bitte um eine nachvollziehbare Erläuterung, weshalb eine bestimmte Position weiter berechnet oder vermindert wurde.
Der gesetzliche Bezug auf ersparte Leistungen bestätigt keine vollständige Entgeltbefreiung allein durch Abwesenheit. Ebenso beantwortet der Hinweis auf einen weiter bestehenden Heimplatz noch nicht, ob bei anderen Leistungen tatsächlich eine Ersparnis anfiel. [KSchG27f] Eine Aufteilung wird hier nicht anhand erfundener branchenüblicher Prozentsätze vorgenommen.
Fiktiver Fall mit einer getrennten Rückfrage
Im erfundenen Fall war eine Bewohnerin länger als drei Tage abwesend. Die spätere Aufstellung enthält unverändert dieselben Gesamtpositionen. Sie bittet um Darstellung, wie Zeitraum, tatsächlich erbrachte Leistungen und ersparte Leistungen bei der Rechnung berücksichtigt wurden.
Die Beratung prüft die Antwort mit dem Vertrag. Ein möglicherweise fortbestehender Unterkunftsanteil wird nicht allein wegen fehlender persönlicher Nutzung auf null gesetzt. Eine tatsächlich belegte Ersparnis wird umgekehrt nicht übergangen, nur weil die monatliche Rechnung technisch zunächst unverändert erstellt wurde. Das Beispiel nennt bewusst keinen als allgemein richtig ausgegebenen Abzugsbetrag.
Berechtigte Unterstützung organisieren
§27e erlaubt dem Heimbewohner, eine Vertrauensperson zu nennen, die grundsätzlich auch in wichtige zivilrechtliche Angelegenheiten einzubeziehen ist, soweit der Bewohner nichts anderes bestimmt. [KSchG27e] Kläre, wer die konkrete Abrechnungsfrage stellt und wer rechtsverbindlich handeln darf. Die Kontaktrolle wird nicht automatisch mit jeder Vertretungsbefugnis gleichgesetzt.
Für die Anfrage werden nur die tatsächlich benötigten Abwesenheits- und Abrechnungsdaten verwendet. Medizinische Einzelheiten werden nicht ohne erkennbaren Bedarf zu einer allgemeinen Rechnungsanlage gemacht. Eine mögliche Entgeltminderung wird anhand des konkreten Vorgangs geprüft; der gesamte Zahlbetrag wird nicht allein aufgrund einer privaten Schätzung eingestellt.