Immosearch Immosearch
KI-Symbolbild: Eine Person steht von hinten gesehen in einem leeren Zimmer vor einem geöffneten Fenster mit Blick auf eine Kirchturmspitze.
Praxisartikel Mieten & Wohnalltag Deutschland

Erlaubnis zur Weitergabe verweigert: Das besondere Kündigungsrecht nach § 540 BGB prüfen

Eine verweigerte Gebrauchsüberlassung kann einen besonderen Kündigungsweg eröffnen. Konkrete Anfrage, Ablehnungsgrund und passende gesetzliche Frist gemeinsam prüfen.

Veröffentlicht
19.10.2026
Stand der Recherche
17.10.2026
Gilt für
Deutschland
Für wen
Suchende & Mieter
Artikel-ID
WX26-P02-0090

Leserfrage: Kann ich nach einer konkreten Verweigerung der Gebrauchsüberlassung meinen bestehenden Wohnraummietvertrag mit gesetzlicher Frist beenden?

Du möchtest den Gebrauch deiner deutschen Mietwohnung einer konkret vorgesehenen weiteren Person überlassen. Die vermietende Seite verweigert die Erlaubnis, während dein eigener Vertrag noch bindet. §540 Absatz 1 Satz 2 BGB eröffnet unter seinen Voraussetzungen einen besonderen Kündigungsweg: außerordentlich mit gesetzlicher Frist. Eine Verweigerung bedeutet also nicht zwangsläufig, dass nur unbegrenztes Weiterzahlen oder eine eigenmächtige Untervermietung übrigbleiben. [BGB540]

Die konkrete Anfrage und Antwort sichern

Lege die Anfrage mit der vorgesehenen Person, dem geplanten Umfang und dem Zeitablauf bereit. Was genau wurde abgelehnt? Betraf die Antwort diese Person und diese Nutzung oder blieb eine erforderliche Klärung noch offen? Eine allgemeine vertragliche Klausel und eine tatsächlich verweigerte konkrete Erlaubnis sind nicht derselbe Sachverhalt.

Unsere redaktionelle Empfehlung: Halte alle Fassungen zusammen. Wenn du den geplanten Zeitraum oder die Person zwischenzeitlich geändert hast, muss die Beratung erkennen können, auf welchen Stand die Antwort reagiert. Erfinde keinen Überlassungsplan allein zum Auslösen einer gewünschten Vertragsbeendigung.

Den Ablehnungsgrund prüfen

Die Norm schließt diesen Kündigungsweg aus, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt. Damit ist die bloße Feststellung „Nein erhalten“ noch keine abgeschlossene rechtliche Prüfung. Was die vermietende Seite vorträgt und welche tatsächlichen Umstände bestehen, ist entscheidend. [BGB540]

Dokumentiere den genannten Grund möglichst anhand der vollständigen Antwort. Ein Streit über die vorgesehene Person wird nicht durch den Hinweis gelöst, dass du persönlich früher aus dem Vertrag möchtest. Ebenso sollte eine nicht erläuterte pauschale Ablehnung nicht von dir eigenständig um einen angeblich passenden Grund ergänzt werden.

Vertragsfortsetzung und Vertragsende bewusst wählen

Bei einer Teilüberlassung kann unter den Voraussetzungen des §553 ein Anspruch auf Erlaubnis bestehen. Das ist eine andere Zielrichtung: Du möchtest deinen Vertrag behalten und einen Teil überlassen. Bei §540 Absatz 1 Satz 2 geht es dagegen um die Beendigung deines eigenen Mietverhältnisses. [BGB553][BGB540]

Kläre deshalb dein tatsächliches Ziel, bevor du endgültig erklärst, den Vertrag zu beenden. Eine Kündigung ist keine unverbindliche Reservierung einer weiteren Möglichkeit. Auch eine bereits gegenüber der anderen Person eingegangene Vereinbarung braucht eine gesonderte Prüfung.

Die Frist anhand der Wohnform bestimmen

Für die außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist enthält §573d Absatz 2 grundsätzlich den dritten Werktag eines Kalendermonats und das Ende des übernächsten Monats. Für den dort genannten besonderen Wohnraum nach §549 Absatz 2 Nummer 2 gilt eine andere Regel. [BGB573d]

Lass daher Wohnform, tatsächlichen Zugang und Endtermin zusammen berechnen. „Außerordentlich“ bedeutet hier nicht automatisch „sofort“. Die Wohnraumkündigung bedarf zudem der Schriftform nach §568. [BGB568]

Ein fiktiver klarer Prüfauftrag

Eine Mietpartei bringt Anfrage, ablehnende Antwort und den noch laufenden Vertrag zur Beratung. Sie fragt gezielt, ob der besondere Kündigungsgrund besteht und welcher Zugang für den geplanten Endtermin erforderlich ist. Erst nach Klärung stimmt sie eigene Wohnplanung, Rückgabe und die Kommunikation mit der vorgesehenen weiteren Person darauf ab.

Der Beitrag sagt keinen allgemeinen Anspruch auf jede gewünschte Untervermietung zu. Er erschließt einen eigenen möglichen Ausstieg, der anhand der tatsächlich verweigerten Erlaubnis geprüft werden kann.

Quellen und Einordnung

  • [BGB540] BGB § 540 — Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz. Geltung: Deutschland. Abruf am 17.10.2026.
  • [BGB573d] BGB § 573d — Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz. Geltung: Deutschland. Abruf am 17.10.2026.
  • [BGB568] BGB § 568 — Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz. Geltung: Deutschland. Abruf am 17.10.2026.
  • [BGB553] BGB § 553 — Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz. Geltung: Deutschland. Abruf am 17.10.2026.

Mit Unterstützung von KI erstellt und redaktionell geprüft. Allgemeine Orientierung; keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Fehler und spätere Änderungen sind möglich.