Ein längst beendetes Wohnungsangebot wird von einem gespeicherten Link aus geöffnet. Die Website zeigt jetzt kommentarlos eine andere Wohnung unter derselben Adresse. Die Person kann deshalb annehmen, die frühere Immobilie habe neue Fotos oder einen neuen Preis. Die technische Weiterverwendung einer Adresse hat hier eine inhaltliche Verwechslung geschaffen.
Dieser Artikel behandelt eigene Objektseiten von Anbietern in Österreich und Deutschland. Der Fall ist erfunden. Die Entscheidung über den öffentlichen Inhalt und die technische Umsetzung müssen für die wirkliche Website getroffen werden; ein Portalrückzug ist ein gesonderter Vorgang.
Den verbliebenen Inhalt entscheiden
Zuerst wird geklärt, ob überhaupt eine sinnvolle öffentliche Seite bleiben soll. Ein erkennbar abgeschlossenes Referenzprojekt hat einen anderen Zweck als ein aktuelles Wohnungsangebot. Eine solche Referenz benötigt geeignete Inhalte und Berechtigungen. Sie entsteht nicht automatisch dadurch, dass ein altes Inserat stehen bleibt.
Soll der Inhalt dauerhaft entfallen, hält das Team fest, ob eine sachlich passende neue Adresse existiert. Im Beispiel wurde nur die URL derselben Objektbeschreibung geändert. Dann kann die neue Adresse ein nachvollziehbares Ziel sein. Eine beliebige andere Wohnung ist dagegen keine neue Fassung des bisherigen Angebots.
Die technische Antwort zur Entscheidung passen lassen
Google beschreibt dauerhafte Weiterleitungen mit 301 beziehungsweise 308 als starkes Signal für das Weiterleitungsziel. Bei nicht vorhandenem Inhalt führen 404 beziehungsweise 410 dazu, dass die URL nicht indexiert beziehungsweise eine bereits indexierte URL entfernt wird. Eine feste Frist wird daraus nicht abgeleitet. [Q1]
Die zuständige Betreuung erhält deshalb einen begrenzten Auftrag: alte URL, tatsächlicher Inhaltszustand und gegebenenfalls passendes Ziel. Eine hübsche Meldung „Objekt nicht mehr vorhanden“ ist allein noch kein Beleg für die richtige technische Antwort. Google erläutert, dass eine Fehlerseite mit erfolgreichem 2xx-Status als soft404 behandelt werden kann. [Q1]
Den Menschen weiterhelfen, ohne ein Ersatzangebot vorzutäuschen
Auf einer verständlich gestalteten Fehlerseite kann ein ausdrücklich bezeichneter Link zur aktuellen Suche helfen. Die Seite erklärt zunächst, dass der angeforderte Inhalt nicht mehr vorhanden ist. Ein Suchlink wird als Suchlink präsentiert; er behauptet keine Gleichwertigkeit einer anderen Wohnung.
Die Weiterleitung eines tatsächlich umgezogenen Inhalts wird nach der Umsetzung bis zum Ziel geprüft. Dort müssen Gegenstand, Status und Ansprechpartner passen. Eine bloße Startseite beantwortet diese inhaltliche Prüfung nicht.
Verbliebene eigene Verweise bereinigen
Das Team kontrolliert aktive Objektlisten, eigene Kampagnen und andere noch veränderbare Links. Es dokumentiert, was berichtigt wurde und welche fremden Fundstellen außerhalb seines unmittelbaren Zugriffs liegen. Eine einzelne funktionierende Zieladresse beweist keinen vollständigen Rückzug aus allen Kanälen.
Der Abschluss besteht aus einer nachvollziehbaren Inhaltsentscheidung und einer dazu passenden überprüften Antwort der eigenen URL. Suchmaschinen können einen älteren Stand noch zeigen. Das ist eine Beobachtung für den weiteren Kontrollweg und kein Grund, unter der alten Adresse eine neue Immobilie als denselben Gegenstand auszugeben.