Immosearch Immosearch
KI-Symbolbild: Eine Hängematte ist zwischen zwei Birken vor der Holzterrasse eines bescheidenen Einfamilienhauses gespannt.
Praxisartikel Verkaufen Deutschland

Ein Wohn-Riester-Haus verkaufen: Die Aufgabe der Selbstnutzung vor Verfügung über den Erlös klären

Welche zusätzliche Klärung benötigt ein deutscher Immobilienverkauf, wenn für das bisherige Eigenheim ein Wohnförderkonto besteht.

Veröffentlicht
19.10.2026
Stand der Recherche
17.10.2026
Gilt für
Deutschland
Für wen
Eigentümer & Vermieter
Artikel-ID
WX26-P05-0104

Für dein bisheriges deutsches Eigenheim wurde Wohn-Riester eingesetzt, ein Wohnförderkonto besteht. Nun möchtest du verkaufen. Neben dem Verkauf selbst muss die Aufgabe der bisherigen Selbstnutzung eingeordnet werden. Der auf dem Bankkonto eingehende Erlös und das steuerlich geführte Wohnförderkonto sind dabei unterschiedliche Größen.

Dieser Beitrag behandelt den konkreten Verkaufswechsel. Ob eine neue Riester-Entnahme für einen erstmaligen Kauf möglich ist, ist eine andere Aufgabe.

Die Förderung in der Ausgangslage sichtbar machen

Unsere redaktionelle Empfehlung: Lege Vertragsdaten, verfügbaren Wohnförderkontostand und die bisherige Verwendung zur steuerlichen Beratung vor. Beschreibe, wann du ausziehen und das Eigentum übertragen möchtest und ob bereits ein weiteres selbst genutztes Eigenheim geplant ist. Ein noch unbestätigter späterer Kauf bleibt als Absicht gekennzeichnet.

Die Beratung braucht den tatsächlichen Ablauf. Eine zuerst geplante neue Wohnung kann entfallen, ein Auszug kann vorgezogen werden. Solche Änderungen werden nicht erst nach Abschluss sämtlicher Immobilienvorgänge mitgeteilt.

Die Eigentumsaufgabe ist eine eigene gesetzliche Frage

§ 92a Absatz 3 EStG regelt die Anzeige einer nicht nur vorübergehenden Aufgabe der Selbstnutzung und erfasst auch die Aufgabe des Eigentums. Die Norm sieht grundsätzlich eine Auflösung des Wohnförderkontos und eine entsprechende steuerliche Behandlung der erfassten Beträge vor; sie enthält zugleich Ausnahmen und weitere Bedingungen. [ESTG-92a]

Der Beitrag setzt deshalb weder den gesamten Verkaufserlös mit einem sofort steuerpflichtigen Betrag gleich noch behauptet er, der Verkauf bleibe ohne Folgen für das Wohnförderkonto. Die konkrete Anzeige, der richtige Empfänger und die persönliche Behandlung werden anhand des Vertrags- und Lebensphasenstands geklärt.

Eine neue Wohnung ist eine bedingte Möglichkeit

Absatz 3 beschreibt unter Voraussetzungen eine Verwendung für eine weitere begünstigte Wohnung oder eine Zahlung auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag. Dazu gehören bestimmte Zeiträume und Anzeigen der Reinvestitionsabsicht und ihres weiteren Verlaufs. [ESTG-92a]

Lass dir die für deine gewählte Variante geltenden Voraussetzungen und konkreten Termine erläutern und festhalten. Ein beabsichtigter Folgekauf oder irgendeine private Sparanlage wird hier nicht als ausreichende Erfüllung bestätigt. Der Artikel bietet keine auf deinen Fall berechnete Frist und keine allgemeine Übertragungsgarantie.

Ein erfundener Verkauf mit offenem Folgekauf

Ein Eigentümer plant den Verkauf und möchte den Erlös teilweise für ein anderes Zuhause verwenden. Seine ursprüngliche Übersicht behandelt nach der Kreditablösung den restlichen Betrag als völlig frei verfügbar. Die Wohn-Riester-Unterlagen liegen in einem getrennten Altersvorsorgeordner.

Er führt beide Vorgänge für die Beratung zusammen. Er lässt den Ausgangsstand und mögliche Wege erklären und meldet die tatsächlich gewählte Absicht im passenden Verfahren. Verzögert sich die Wohnungssuche oder gibt er sie auf, wird die Entwicklung nachgemeldet.

Das Ergebnis ist ein Verkaufsplan mit fachlich erklärtem Wohnförderkonto und nachvollziehbaren Folgeaufgaben. Erst auf dieser Grundlage entscheidet er über die Verwendung des Erlöses. Eine noch ungeprüfte Hoffnung auf einen späteren Kauf wird nicht zur stillschweigenden Steuerannahme seines heutigen Verkaufs.

Quellen und Einordnung

  • ESTG-92a: ESTG § 92a — Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz, Gesetze im Internet. Abruf am 17.10.2026.

Mit Unterstützung von KI erstellt und redaktionell geprüft. Allgemeine Orientierung; keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Fehler und spätere Änderungen sind möglich.