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Praxisartikel Mieten & Wohnalltag Deutschland

Eigenbedarf für den Cousin: Den Familienbegriff vor der Härteprüfung klären

Eine enge persönliche Bindung erweitert den gesetzlichen Familienkreis bei Eigenbedarf nicht beliebig. Den genannten Nutzungsgrund vor einer alleinigen Härteargumentation prüfen.

Veröffentlicht
19.10.2026
Stand der Recherche
17.10.2026
Gilt für
Deutschland
Für wen
Suchende & Mieter
Artikel-ID
WX26-P02-0125

Leserfrage: Kann eine besonders enge Bindung zum Cousin die gesetzliche Familienzugehörigkeit für Eigenbedarf ersetzen?

In der Kündigung deiner deutschen Wohnung wird Eigenbedarf für einen Cousin der vermietenden Person genannt. Zur Begründung heißt es, beide seien seit Kindertagen eng verbunden. Bevor du ausschließlich nach einer Härtebegründung suchst, sollte der bezeichnete Bedarfsgrund selbst geprüft werden.

Die begünstigte Person genau bestimmen

Sichere Kündigung, Zugangsnachweis und vorhandene Erläuterungen. Welche Person soll einziehen, in welchem Verhältnis steht sie zur Vermietung und auf welchen rechtlichen Grund wird die Beendigung gestützt? Eine ungenaue Bezeichnung wie „zur Familie gehörend“ ersetzt keine sachliche Einordnung.

§573 Absatz 2 Nummer 2 BGB nennt den Wohnbedarf der Vermietung selbst, ihrer Familienangehörigen oder Angehörigen ihres Haushalts. Außerdem verlangt Absatz 3 eine Begründung im Kündigungsschreiben. [BGB573] Der Artikel behandelt den behaupteten Familienbezug. Andere Begründungen werden nicht durch Vermutung ergänzt.

Die Grenze des Familienbegriffs kennen

Der BGH hat in VIII ZR 276/23 vom 10. Juli 2024 den privilegierten Familienkreis anhand des persönlichen Zeugnisverweigerungsrechts eingegrenzt. Ein Cousin gehört danach auch bei enger persönlicher Bindung nicht dazu. Eine besonders gute Beziehung erweitert diesen Kreis nicht; umgekehrt hängt die Zugehörigkeit der erfassten Personen nicht von einem zusätzlich bewiesenen engen Kontakt ab. [BGH27623]

Der damalige Prozess betraf zugleich eine Ausnahme von der Kündigungssperre beim Erwerb durch eine Personengesellschaft. Das Urteil erläutert den entsprechenden Familienbegriff ausdrücklich auch für §573 Absatz 2 Nummer 2. [BGH27623] Daraus wird hier keine Aussage zu einer aktuellen gesellschaftsrechtlichen Sonderkonstellation abgeleitet.

Aus dem Prüfpunkt eine konkrete Anfrage machen

Lege der Beratung die tatsächliche Verwandtschaft und den vollständigen Wortlaut vor. Frage, ob der genannte Personenkreis den bezeichneten Kündigungsgrund trägt und ob weitere im Schreiben enthaltene Gründe gesondert zu prüfen sind. Vermeide, bloß über die emotionale Nähe der Verwandten zu streiten. Fotos gemeinsamer Feiern lösen die rechtliche Einordnungsfrage nicht.

Ein möglicher Haushaltsbezug oder ein anders begründetes berechtigtes Interesse verlangt eine eigenständige Prüfung. Die Aussage zum Cousin ist weder eine allgemeine Bestätigung sämtlicher Kündigungen für Angehörige noch eine sichere Antwort auf jeden anders gelagerten Nutzungsfall.

Fiktiver Ablauf bis zur belastbaren Position

Im erfundenen Fall enthält das Schreiben nur den Bedarf für den Cousin und eine ausführliche Darstellung der Freundschaft. Die Mietpartei legt die Unterlagen frühzeitig vor. Die Beratung prüft den genannten Grund und die weiteren formellen und zeitlichen Fragen, bevor eine Antwort formuliert wird.

Die Partei unterschreibt währenddessen keine ungeprüfte Auszugsvereinbarung, nur weil „Eigenbedarf“ im Brief steht. Zugleich behandelt sie eine fachlich noch nicht geprüfte Kündigung nicht als bereits gerichtlich erledigt. Eigene Härtegründe und erhaltene gerichtliche Schreiben werden vollständig weitergegeben.

Das brauchbare Ergebnis ist eine begründete Position zum tatsächlich erklärten Kündigungsgrund. Die Prüfung beginnt bei den Voraussetzungen der Erklärung und behält mögliche weitere Einwendungen und erforderliche Verfahrensschritte im Blick.

Quellen und Einordnung

Mit Unterstützung von KI erstellt und redaktionell geprüft. Allgemeine Orientierung; keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Fehler und spätere Änderungen sind möglich.