Drei Erwachsene möchten gemeinsam eine Wohnung kaufen und jeweils einen Teil des Preises übernehmen. Sie rechnen bereits mit drei gleich großen Eigentumsanteilen. Vor einer verbindlichen Zusage muss geklärt werden, ob die gewünschte Struktur zum angebotenen Wohnungseigentumsobjekt passt und welche Alternative überhaupt den gemeinsamen Zielen entspricht.
Erst das Angebot und die Zahl der Beteiligten zusammenbringen
§5 Absatz 1 WEG beschreibt den Erwerb am Mindestanteil sowie die Eigentümerpartnerschaft zweier natürlicher Personen mit je dem halben Mindestanteil. [ERWERBSFORM] Aus dieser Konstruktion darf keine frei erweiterbare Drei-Personen-Partnerschaft für dasselbe einzelne Objekt abgeleitet werden.
Dieser Beitrag betrifft ein österreichisches Wohnungseigentumsobjekt. Schlichtes Miteigentum an einem ganzen Haus und mögliche Gesellschaftsmodelle werden nicht als austauschbare Standardlösung dargestellt. Die rechtliche Beratung muss mit euch prüfen, welche Gestaltung für das konkret Gewollte möglich und sinnvoll ist.
Nicht nur fragen, wer im Grundbuch stehen soll
Schreibt zunächst für jede Person auf, welches Ziel sie mit dem Kauf verbindet. Möchte sie selbst wohnen, Kapital dauerhaft beteiligen, Geld verleihen oder eine andere Person unterstützen? Ein gleicher Geldbetrag erklärt nicht automatisch dieselbe gewünschte Rolle.
Lege diese Ziele mit der Herkunft der Mittel und vorgesehenen laufenden Verpflichtungen offen. Wenn eine Person nur Geld beitragen soll, obwohl sie eigentlich gesichertes Eigentum erwartet, besteht ein wesentlicher ungelöster Unterschied. Er wird nicht durch eine private gemeinsame Tabelle beseitigt.
Fiktiver Fall: Drei Einzahlungen, aber ungeklärte Rechte
Drei Geschwister möchten ein Objekt kaufen. Zwei sollen es nutzen, das dritte möchte sein Geld später wieder herausbekommen. Zunächst nennen alle die Zahlung schlicht Eigenkapital. Beim Gespräch fällt auf, dass Rückzahlung, Eigentümerstellung und Wohnnutzung unterschiedlich verstanden werden.
Die Gruppe lässt daher vor dem Anbot die Erwerbsstruktur und die passenden internen Vereinbarungen prüfen. Sie übernimmt nicht einfach die Zweierstruktur und ergänzt einen Namen. Das Beispiel schlägt weder eine Gesellschaft noch ein Familiendarlehen als allgemein richtige Lösung vor. Es zeigt die Entscheidung, die vor der Finanzierung überhaupt getroffen werden muss.
Einen späteren Ausstieg ausdrücklich mitprüfen lassen
Besprecht, was die gewählte Gestaltung für Rückzahlung, Verkauf, Veränderung der Nutzung und Entscheidungswege bedeuten würde. Die Fachberatung soll die Folgen anhand einer konkreten vorgesehenen Struktur erläutern. Ein allgemeines Versprechen, man werde sich bei Bedarf schon einigen, beantwortet diese Fragen nicht.
Prüft zugleich, ob die Struktur von der finanzierenden Stelle auf derselben Grundlage beurteilt wird. Wer Kreditverpflichtungen übernehmen soll und welche Sicherheit vorgesehen ist, sind zusätzliche Entscheidungen. Eine Zusage, monatlich ein Drittel zu überweisen, macht niemanden allein dadurch zum Eigentümer.
Erst ein abgestimmtes Modell verbindlich machen
Das Ziel ist ein verständliches Modell für alle Beteiligten: Welche Rechte soll jede Person erhalten, welche Leistungen soll sie schulden und wie werden Änderungen behandelt? Lasst euch erklären, welche Dokumente und Voraussetzungen dafür nötig sind, bevor Anbote und Geldflüsse vorbereitet werden.
Wenn die angebotene einzelne Eigentumswohnung eure gemeinsame Struktur nicht trägt, kann ein anderes Objekt oder eine andere Gestaltung zu prüfen sein. Eine Entscheidung dagegen ist besser nachvollziehbar als drei Einzahlungen, denen drei verschiedene Vorstellungen über den Erwerb gegenüberstehen.