Du kanntest das angebotene Haus schon vor dem Kontakt mit dem Vermittlungsunternehmen. Nach dem Kauf wird dennoch Provision verlangt. Deine Erinnerung „Das Haus kannte ich längst“ ist ein Ausgangspunkt, aber noch keine vollständige Prüfung. Es kommt darauf an, was du bereits wusstest und was die spätere Tätigkeit für den tatsächlichen Abschluss beigetragen hat.
Die frühere Kenntnis konkret beschreiben
Unsere redaktionelle Empfehlung: Sichere die damalige Quelle mit Datum und Inhalt. Trenne die Kenntnis eines Gebäudes von den Informationen über eine konkrete Verkaufsgelegenheit und die passende Kontaktperson. Ein Foto vom Spaziergang belegt zunächst etwas anderes als eine frühere direkte Kaufverhandlung.
Erfinde fehlende Details nicht nachträglich aus heutigen Unterlagen. Wenn du eine Nachricht oder ein früheres Exposé nicht mehr hast, bleibt das eine benannte Beleglücke. Auch ein vorhandenes Dokument muss zum tatsächlich später erworbenen Objekt und zum damaligen Stand passen.
Den Vertragsstand weiterhin mitprüfen
§652 BGB verbindet den Lohnanspruch mit einem entsprechenden Versprechen und dem Vertragsschluss infolge von Nachweis oder Vermittlung. [ERFOLGSBEZUG] Das Vorliegen einer wirksamen Vereinbarung bleibt deshalb eine eigene Voraussetzung. Der Beitrag unterstellt nicht, dass jeder Exposéempfang oder jede Besichtigung bereits einen heutigen formwirksamen Vertrag bildet.
Lege die tatsächliche Vereinbarung und alle dafür maßgeblichen Erklärungen vor. Dieser Artikel wiederholt die allgemeine Textformprüfung nicht. Er richtet sich auf den zusätzlichen Einwand, die Kaufgelegenheit sei bereits vorher bekannt gewesen.
Die spätere Tätigkeit nicht allein nach ihrem ersten Hinweis beurteilen
Der BGH unterscheidet im Urteil III ZR 530/13 die Nachweisleistung von der Ursächlichkeitsfrage. Vorkenntnis kann für diese zweite Frage bedeutsam sein. Eine wesentliche weitere Tätigkeit kann dennoch zumindest mitursächlich für den Abschluss werden. [VORKENNTNIS]
Daraus folgt keine automatische Provision für jede zusätzliche E-Mail und keine pauschale Befreiung durch den früheren Objekthinweis. Stelle stattdessen dar, welche späteren Informationen, Kontakte oder Schritte tatsächlich erfolgten. Ihre rechtliche Bedeutung wird im gesamten Vorgang beurteilt.
Fiktiver Fall: Bekanntes Gebäude, später hergestellter Verhandlungskontakt
Eine Käuferin hatte ein Haus bereits in einer älteren Anzeige gesehen. Später stellt ein Unternehmen den direkten Kontakt zu einer für die Verkaufsseite handelnden Person her und wirkt am weiteren Vorgang mit. Nach Abschluss verweist die Käuferin allein auf die alte Anzeige.
Sie ordnet nun den genauen Inhalt der früheren Information und die weiteren Tätigkeiten getrennt. Die Beratung prüft Vertrag, frühere Kenntnis und tatsächlichen Abschlusszusammenhang. Das Beispiel bestätigt keine Provisionspflicht; insbesondere wird nicht jede Kontaktweitergabe automatisch als wesentliche Leistung bewertet.
Den Einwand mit einer vollständigen Chronologie vorlegen
Bereite eine zeitliche Darstellung von früherer Quelle, späterem Kontakt, tatsächlichen Tätigkeiten und Kaufabschluss vor. Kennzeichne, welche Punkte bestätigt oder bestritten sind. Ein klarer Sachverhalt ist hilfreicher als der pauschale Satz, ein bekanntes Objekt könne nie wieder provisionsrelevant sein.
Bei einer strittigen Forderung lass prüfen, welche Erklärung und Nachweise benötigt werden. Der Text erstellt keinen Rechnungswiderspruch und gibt keine Anleitung, erbrachte Tätigkeiten zu verschweigen. Ziel ist eine nachvollziehbare Bewertung des konkreten Erfolgszusammenhangs.