Du hast für eine österreichische Immobilie ein Kaufanbot abgegeben. Danach lehnt die Bank den benötigten Kredit ab oder bietet nur eine andere Finanzierung an. Jetzt muss geklärt werden, was deine Erwerbserklärung tatsächlich mit der Bankentscheidung verknüpft. Eine abgesagte Finanzierung und eine beendete Kaufbindung sind nicht schon derselbe festgestellte Vorgang.
Dieser Beitrag prüft einen ausdrücklich vereinbarten Finanzierungsvorbehalt beziehungsweise dessen Fehlen. Ein Darlehenswiderruf, ein behaupteter Irrtum oder das Ausbleiben einer öffentlichen Förderung werden nicht unter dieser einen Frage entschieden.
Lege Erklärung und Bankentscheidung in ihrer wirklichen Fassung vor
Unsere redaktionelle Empfehlung: Sichere vollständiges Anbot, dazugehörige Anlagen, Annahme, spätere Änderungen und den tatsächlichen Bankbescheid. Ordne die Daten einander zu. Wurde die Erklärung angenommen, welche weitere Erklärung liegt vor und welche Bedingung ist überhaupt Bestandteil des vorgesehenen Geschäfts?
§861 ABGB beschreibt den übereinstimmenden Willen als Vertragsausgangspunkt. [EINIGUNG] Eine nachträglich in deine eigene Kopie geschriebene Einschränkung wird deshalb nicht wie eine bereits von beiden Seiten vereinbarte Bedingung behandelt. Lass die tatsächlich maßgebliche Fassung fachlich bestimmen.
Bestimme die Wirkung des vereinbarten Vorbehalts
§696 unterscheidet aufschiebende und auflösende Bedingungen;§897 stellt die gesetzliche Verbindung zu Bedingungen bei Verträgen her. [BEDINGUNG] [VERTRAG] Lass deshalb erläutern, woran die konkrete Vereinbarung welche Rechtswirkung knüpft.
Eine erforderliche Finanzierungszusage, ein bestimmter Finanzierungsumfang und ein vereinbarter Zeitpunkt können unterschiedliche Fragen auslösen. Dieser Ratgeber setzt dafür keine Standardbedingungen. Er entwirft auch keinen eigenen Vorbehalt, der nach dem bereits abgegebenen Anbot automatisch gelten würde. Maßgeblich bleibt, was tatsächlich vereinbart und rechtlich einzuordnen ist.
Vergleiche das verlangte Ereignis mit der tatsächlichen Rückmeldung
Prüfe mit deiner Beratung, ob die Bank vollständig abgelehnt, weitere Unterlagen angefordert oder einen anderen Umfang angeboten hat. Eine noch offene Prüfung darf nicht eigenständig als endgültige Ablehnung bezeichnet werden. Ebenso ist eine teilweise Zusage nicht automatisch die vereinbarte vollständige Finanzierung.
Ordne jede relevante Rückmeldung genau der vereinbarten Voraussetzung zu. Frage, ob weitere erforderliche Schritte oder Mitteilungen offen sind und wie sie wirksam vorgenommen werden sollen. Der Beitrag setzt keine eigene Nachweisfrist und erstellt keine Erklärung, mit der eine Bedingung als ausgefallen anerkannt werden müsste.
Eine bloße Erwartung benötigt eine andere Prüfung
§901 unterscheidet einen ausdrücklich zur Bedingung gemachten Beweggrund von bloßen entsprechenden Äußerungen bei entgeltlichen Verträgen. [ERWARTUNG] Die allgemeine Aussage, du wolltest mit Kredit kaufen, wird daher nicht ohne Prüfung zum fertigen Finanzierungsvorbehalt erklärt.
Wenn kein passender Vorbehalt feststeht, lass den tatsächlichen Bindungsstand und mögliche andere rechtliche oder einvernehmliche Lösungen prüfen. Dieser Artikel erklärt weder einen automatischen Rücktritt noch das sichere Fortbestehen jeder behaupteten Verpflichtung. Forderungen der Vermittlung werden zusätzlich anhand ihrer eigenen Grundlage behandelt.
Fiktiver Fall: Eine Teilzusage wird als eindeutige Antwort gelesen
Eine Käuferin hat eine Finanzierungsvoraussetzung vereinbart. Die Bank bietet später einen geringeren Umfang an; die Beteiligten ziehen daraus unterschiedliche Schlussfolgerungen. Die Käuferin hält sich für vollständig gelöst, die Verkaufsseite betrachtet die Rückmeldung als ausreichende Zusage.
Die Käuferin legt nun die konkrete Bedingung und die vollständige Bankantwort zusammen vor. Sie lässt Wirkung, tatsächlichen Eintritt beziehungsweise Ausfall und erforderliche Folgeschritte klären. Den nächsten Einzug plant sie auf dem bestätigten Stand. Der Fall benennt keine richtige Vertragssubsumtion. Er verhindert, dass jede Seite aus dem Wort „Finanzierung“ ungeprüft ihre gewünschte Rechtsfolge ableitet.