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Praxisartikel Mieten & Wohnalltag Österreich

Der Stromanbieter beendet den Vertrag: Auffangversorgung und nächsten Liefervertrag getrennt planen

Auffangversorgung ist eine befristete Übergangslösung für bestimmte Vertragsenden. Grund, Beginn, Information und nächsten Liefervertrag rechtzeitig zusammenbringen.

Veröffentlicht
19.10.2026
Stand der Recherche
17.10.2026
Gilt für
Österreich
Für wen
Suchende & Mieter
Artikel-ID
WX26-P02-0035

Leserfrage: Wann greift die österreichische Auffangversorgung und wie verhindere ich eine Versorgungslücke nach ihrem Ende?

Dein österreichischer Stromlieferant beendet den Vertrag. Du wohnst weiter in derselben Wohnung, hast aber noch keinen neuen Liefervertrag abgeschlossen. Für bestimmte solche Übergänge sieht §31 ElWG die Auffangversorgung vor. Sie soll eine Anschlussversorgung ermöglichen, ist jedoch zeitlich begrenzt. Prüfe deshalb den tatsächlichen Vertragsgrund und plane den nächsten regulären Liefervertrag aktiv. [ElWG31]

Warum endet die bisherige Lieferung?

Bewahre die Beendigungsmitteilung mit dem bestätigten Enddatum auf. Handelt es sich um eine Kündigung durch den Lieferanten, einen Zeitablauf oder einen anderen Vorgang? Eine von dir erklärte Eigenkündigung hat eine ausdrücklich andere Folge: §31 Absatz 2 schließt dafür die Belieferung im Rahmen der Auffangversorgung aus. [ElWG31]

Die Situation einer nicht bezahlten Rechnung muss außerdem anhand ihrer eigenen Regeln geprüft werden. §34 unterscheidet das Mahnverfahren bei Vertragsverletzungen von bestimmten anderen Vertragsbeendigungen. Die Begriffe Grundversorgung, Auffangversorgung und neue freie Lieferantenwahl sind keine austauschbaren Namen für denselben Vorgang. [ElWG34]

Die konkrete Überleitung bestätigen

Bei den erfassten Fällen ohne neuen Liefervertrag gilt der Haushalt grundsätzlich ab dem Tag nach Ende des bisherigen Vertrags als in Auffangversorgung beliefert, sofern kein Widerspruch erfolgt. Das Gesetz verlangt entsprechende Informationen des Netzbetreibers und des zugeordneten Auffangversorgers. [ElWG31]

Prüfe daher, wer dich ab welchem Datum beliefert und welche Vertragsinformationen du tatsächlich erhalten hast. Die bisherige Rechnung und ein neuer Unternehmensname allein ergeben noch keinen sauber verstandenen Übergang. Sichere Zählpunkt, Vertragsnummern und die erhaltene Zuordnung in deinen Unterlagen.

Nicht mit einem unbefristeten Dauervertrag rechnen

Der Auffangversorgungsvertrag endet nach §31 Absatz 3 spätestens nach sechs Monaten. Du kannst ihn unter Einhaltung einer zweiwöchigen Frist kündigen. Die Vorschrift nennt zudem besondere Beendigungs- beziehungsweise Ablehnungsmöglichkeiten, etwa bei relevanten früheren Rückständen. Eine pauschale Zusage für jeden beliebigen Fall wäre deshalb falsch. [ElWG31]

E-Control empfiehlt, möglichst bald einen neuen Stromliefervertrag zu organisieren. [ECAUF] Vergleiche die konkret angebotenen Bedingungen mit deinem Bedarf; der Artikel bestätigt weder einen bestimmten günstigsten Anbieter noch einen garantierten Preisvorteil. Entscheidend ist auch der verbindlich bestätigte Lieferbeginn.

Ein fiktiver Widerspruch ohne Anschlussvertrag

Ein Haushalt erhält Informationen zur bevorstehenden Auffangversorgung und möchte den neuen Vertrag vorschnell ablehnen. Ein anderer Lieferant wurde bisher nur angefragt, hat den Beginn aber nicht bestätigt. Der Haushalt klärt deshalb erst den Anschluss und die Folgen eines Widerspruchs.

Das Gesetz erlaubt einen formlosen Widerspruch gegenüber dem Auffangversorger bis zum letzten Tag des noch aufrechten Vertrags. Daraus folgt kein Versprechen, dass ohne einen anderen Liefervertrag trotzdem Strom fließt. [ElWG31] Eine bloße Anfrage ist kein belastbarer Ersatz für einen geklärten Vertrag.

Das Ende frühzeitig in den Kalender nehmen

§31 Absatz 6 verpflichtet den Netzbetreiber zu einem eingeschriebenen Hinweis, wenn vier Wochen vor Ende der Auffangversorgung noch kein neuer Lieferant benannt oder Vertrag geschlossen ist. Der Hinweis soll das drohende Abschaltungsrisiko und die nötigen Schritte klar benennen. [ElWG31]

Warte mit der eigenen Planung trotzdem nicht auf den letzten Brief. Halte das tatsächliche Ende der Übergangsversorgung und den bestätigten Beginn der nächsten Lieferung fest. Der Text betrifft österreichischen Strom zum angegebenen Stand; er ersetzt weder eine individuelle Vertragsprüfung noch die Prüfung einer konkreten Schlussabrechnung.

Quellen und Einordnung

Mit Unterstützung von KI erstellt und redaktionell geprüft. Allgemeine Orientierung; keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Fehler und spätere Änderungen sind möglich.