Leserfrage: Welche Fristen und Unterlagen helfen mir, wenn nach dem Ende meines Stromliefervertrags die Abschlussrechnung oder Auszahlung fehlt?
Der Stromlieferant wurde gewechselt oder der alte Vertrag ist nach einem Umzug beendet. Monate später fehlt noch die Abschlussrechnung. In einem anderen Fall ist die Rechnung bereits da und weist ein Guthaben aus, das nicht auf deinem Konto ankommt. Diese beiden Vorgänge brauchen unterschiedliche konkrete Aufforderungen.
Der Beitrag behandelt deinen eigenen Stromliefervertrag in Deutschland. Eine Heizkostenabrechnung durch die Vermietung und eine Lieferanteninsolvenz werden damit nicht gleichgesetzt. Bei einer bekannt gewordenen Insolvenz ist ein eigener rechtlicher Forderungsweg zu prüfen.
Das Lieferende belegen
Lege Vertragsende beziehungsweise bestätigtes Lieferende, Kundennummer, Verbrauchsstelle und vorhandenen Schlusszählerstand zusammen. Ergänze die bisherigen Abschlagszahlungen. Ein Wohnungsübergabetag muss nicht ungeprüft dasselbe Datum sein wie das Ende des Lieferverhältnisses.
Fehlt eine verlässliche Endbestätigung oder gibt es widersprüchliche Angaben, benenne diese Lücke ausdrücklich. Die Rechnung soll nicht mit einem selbst erfundenen Endverbrauch erzwungen werden. Vorhandene Ablese- und Zahlungsnachweise werden vollständig beigefügt beziehungsweise konkret bezeichnet.
Fehlt die Rechnung oder fehlt nur die Auszahlung?
§ 40c Absatz 2 EnWG verpflichtet zur Abschlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses. Absatz 3 verlangt die Auszahlung eines Abschlussguthabens binnen zwei Wochen. [EnWG40c]
Für die erste Lage lautet dein Anliegen daher: Abschlussrechnung für den konkret beendeten Liefervertrag bereitstellen. Für die zweite: Das in der vorhandenen Abschlussrechnung ausgewiesene offene Guthaben auszahlen. Ein pauschaler Hinweis „Bitte alles abschließen“ lässt offen, welche Leistung noch fehlt.
Fiktiver Fall mit einem belegten Restbetrag
Eine Abschlussrechnung weist im erfundenen Beispiel 240 Euro Guthaben aus. Auf dem Konto sind bislang 90 Euro als entsprechende Auszahlung eingegangen. Es gibt nach den für den Fall angenommenen Angaben keine weitere Verrechnung oder Korrekturrechnung. Rechnerisch bleiben 150 Euro offen.
Die betroffene Person nennt Rechnung, ausgewiesenes Guthaben, Teilzahlung und Restbetrag. Sie verlangt nicht erneut die gesamten 240 Euro. Zeigt sich eine spätere Korrektur, wird sie daneben geprüft, statt die alte Rechnung stillschweigend als einzig mögliche Fassung zu behandeln. Die Zahlen sind frei gewählt und bestätigen keinen realen Anspruch.
Eine Verbraucherbeschwerde nachvollziehbar einbringen
Bleibt der konkrete Vorgang ungelöst, kann eine klar bezeichnete Verbraucherbeschwerde vorbereitet werden. § 111a verpflichtet das Unternehmen grundsätzlich zur Antwort innerhalb von vier Wochen ab Zugang. Wird nicht abgeholfen, sind Gründe in Textform und Hinweise auf die Schlichtung vorgesehen. [EnWG111a]
Sichere deshalb Inhalt, Empfänger und Eingang. Die Beschwerde enthält die fehlende Leistung, die entscheidenden Daten und vorhandenen Nachweise. Eine frühere allgemeine Hotlinefrage wird nicht ungeprüft derselben förmlichen Beanstandung gleichgesetzt.
Nach erfolgloser Klärung den passenden weiteren Weg wählen
§ 111b sieht die Schlichtung nach nicht abgeholfener Verbraucherbeschwerde vor und verpflichtet das Unternehmen bei zulässiger Einleitung zur Teilnahme. Der Gerichtsweg bleibt gesondert möglich. [EnWG111b] Nutze die aktuelle Verfahrensinformation der zuständigen Stelle und lass nötigenfalls Anspruch und Fristen beraten. Dieser Artikel stellt kein Originalformular bereit.
Eine verspätete Rechnung bedeutet außerdem nicht, dass der verbrauchte Strom überhaupt nicht mehr abgerechnet werden dürfte. Darauf weist die Bundesnetzagentur ausdrücklich hin. [BNetzRechnung] Erwarte deshalb nicht automatisch Kostenfreiheit, während du die Abrechnung verlangst.
Den neuen Vertrag sauber weiterführen
Die offene Forderung gegen den alten Lieferanten wird nicht ohne geprüfte Grundlage mit Rechnungen eines neuen Unternehmens verrechnet. Halte Abschlussfall und neue Versorgung organisatorisch getrennt. Dein erledigter Stand ist erst erreicht, wenn die richtige Abschlussrechnung vorliegt und ein bestätigtes Guthaben tatsächlich vollständig abgewickelt ist, nicht schon mit der automatischen Nachricht „Ticket geschlossen“.