Geltungsbereich: Deutschland; Erläuterung unverbindlicher GDV-Musterbedingungen, keine Zusage für einzelne Versicherungsverträge.
Im Angebot steht ein günstiges „Baupaket“. Darunter stehen zwei Versicherungsnamen, aber keine verständliche Erklärung, welche Schwierigkeiten damit aufgefangen werden sollen. Beginne den Vergleich deshalb mit dem Schaden und nicht mit der Prämie. Ein beschädigtes eigenes Bauteil und eine Forderung eines verletzten Dritten werfen unterschiedliche Fragen auf.
Zwei Richtungen statt eines Sicherheitsgefühls
Das GDV-Muster zur privaten Bauherrenhaftpflicht betrifft gesetzliche Haftpflicht wegen des beschriebenen privaten Bauvorhabens. Dazu gehören im beschriebenen Rahmen die Prüfung der Haftpflichtfrage, Abwehr unberechtigter Forderungen und Freistellung von berechtigten Verpflichtungen. Es ist keine allgemeine Garantie, dass das Haus mangelfrei fertig wird. [BHHV]
Die Musterbedingungen zur Bauleistungsversicherung setzen anders an: Sie beschreiben versicherte Neubauleistungen und unvorhergesehene Beschädigung oder Zerstörung versicherter Sachen. Zugleich nennen sie nicht versicherte Sachen und Gefahren. Die Überschrift allein bedeutet deshalb keineswegs „alles am Bau ist versichert“. [ABBL]
Beide Quellen sind Muster, keine verbindlichen Bedingungen sämtlicher Anbieter. Entscheidend bleiben dein Versicherungsschein, Nachträge und vereinbarte Bedingungen. Gerade Eigenleistungen dürfen nicht nur beiläufig erwähnt werden: Das Haftpflichtmuster zeigt dafür ausdrücklich gesondert vereinbare Erweiterungen. [BHHV]
Lass das konkrete Vorhaben beantworten
Unsere Empfehlung: Beschreibe denselben Bauumfang für alle angefragten Angebote. Dazu gehören Bauort, Neubau oder Arbeiten am Bestand, beteiligte Unternehmen, eigene Arbeiten, geplante Dauer und auffällige Nachbarsituation. Frage dann, wo diese Angaben im Angebot tatsächlich berücksichtigt sind.
Lege daneben eine kleine Fallübersicht an. Etwa: Ein bereits eingebautes Bauteil wird beschädigt. Ein Nachbar fordert Ersatz wegen einer behaupteten Beschädigung. Eine helfende Person wird verletzt. Für jeden Fall soll die beratende Stelle die zuständige Versicherungsfrage, relevante Klausel, mögliche Lücke und noch erforderliche Angaben nennen. Die Beispiele sind Prüfaufträge, keine vorweggenommenen Deckungszusagen.
Ein Vergleich, der eine Entscheidung ermöglicht
Lea plant mit einem Unternehmen, will aber später selbst Innenarbeiten übernehmen. Im ersten Angebot wurde ausschließlich Fremdausführung eingetragen. Im zweiten ist ihre Beschreibung genauer, dafür bleibt offen, wann der Schutz endet. Eine reine Preisliste würde diese Unterschiede verdecken.
Lea lässt beide Punkte schriftlich beantworten und vergleicht erst danach Selbstbeteiligung, Versicherungssummen, Laufzeit und Ausschlüsse. Sie hält auch fest, wer Änderungen am Bauablauf melden soll. Wird das Vorhaben später verlängert oder anders ausgeführt, greift sie die Deckungsfrage erneut auf, statt auf die alte Produktbezeichnung zu vertrauen.
Das brauchbare Ergebnis ist eine nachvollziehbare Zuordnung deiner wesentlichen Risiken zu konkreten Vertragsstellen. Es ersetzt weder Versicherungsberatung noch Unfallverhütung. Auch eine umfangreiche Police macht eine unsichere Baustelle nicht sicher; gesetzliche Unfallversicherung für Bauhelfende ist außerdem eine eigenständige Frage.