Zum Verkauf stehen Wohnungseigentumsobjekte dieses Zinshauses im 16. Wiener Gemeindebezirk Ottakring.
Auf dem geschäftigen Straßenmarkt Brunnenmarkt werden orientalische Spezialitäten angeboten. Rund um den nahe gelegenen Yppenplatz sind hippe Restaurants mit Außenbereichen zu finden. Am westlichen Rand von Ottakring lockt der Wienerwald mit Wanderwegen und einem Panoramablick über die Stadt vom Wilhelminenberg. Die Lage des Objekts vereint bestens Nahversorgung und Infrastruktur des Bezirks, gepaart mit bester Erreichbarkeit, sowohl öffentlich durch die Anbindung an die U3, U6 sowie mit dem Auto. die Westbahn an der Anschlussstelle Westbahnhof, als auch mit dem Auto.
Mit der Straßenbahnlinie 9 sowie mit der Buslinie 48A verkehren Sie ohne Probleme in alle Richtungen dieser Stadt. Die U-Bahn Station U6 „Burggasse“ sowie die U-Bahn Station U3 „Schweglerstraße“ sind nur 900 m entfernt.
Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Spar und Billa befinden sich unweit des Hauses. Das Einkaufszentrum „Lugner City“ erreicht man hervorragend nach einem 3-minütigen Spaziergang.
In dem oben angeführten Paket sind zwei unbefristet vermietete Eigentumswohnungen und ein leeres Gewerbelokal inkludiert, die sich auf einer Fläche von rd. 348 m² aufteilen.
Der derzeitige monatliche gesamte Hauptmietzins netto liegt bei EUR 109,78.-. Der Jahresertrag beträgt somit EUR 1.317.-
Das Stiegenhaus sowie die Straßen- und Hoffassade wurden erneuert. Im Zuge dessen wurden großteils die alten Fenster gegen neue getauscht.
Großes Potential bietet das rd. 280 m² große Geschäftslokal, welches von der zentralen und verkehrsgünstigen Lage profitiert.
Kaufpreise der Vorsorgewohnungen
ab EUR 69.000,-
3 % Kundenprovision
Fertigstellung: bereits erfolgt
Zusätzliche Informationen:
Die angebotenen Vorsorgewohnungen können ausschließlich zum Bruttokaufpreis für Eigennutzer erworben werden. Ein Ankauf zu einem Vorsorgekaufpreis netto mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer ist bei diesem Projekt nicht vorgesehen.
Diese Struktur bietet insbesondere Käuferinnen und Käufern Vorteile, die ihre Immobilie im Rahmen der Kleinunternehmerregelung vermieten möchten. Da keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen wird, entsteht keine Verpflichtung zum Vorsteuerabzug sowie zu entsprechenden umsatzsteuerlichen Verrechnungen oder laufenden Meldungen.
Rechtlicher Hinweis:
Je nach Objekt und rechtlicher Einordnung unterliegen die Objekte unterschiedlichen gesetzlichen Mietzinsbeschränkungen.