Exklusive Altbauresidenz im Erstbezug
Diese außergewöhnliche Altbauwohnung vereint auf beeindruckende Weise historischen Charme mit modernstem Wohnkomfort – ein Erstbezug, der höchsten Ansprüchen gerecht wird.
Großzügiges Raumkonzept & Repräsentatives Entrée
Auf ca. 156 m² Wohnfläche entfaltet sich ein elegantes Raumkonzept, das durch seine Großzügigkeit und stilvolle Gestaltung besticht. Bereits das repräsentative Entrée setzt ein eindrucksvolles Statement: weitläufig und lichtdurchflutet, eignet es sich ideal für stilvolle Empfänge und gesellige Abende in exklusivem Ambiente.
Stilvolle Altbaudetails & Hochwertige Ausstattung
Die Wohnung überzeugt mit klassischen Altbaudetails wie imposanten Flügeltüren, edlem Fischgrätparkett sowie großzügigen Raumhöhen, die eine einzigartige Wohnatmosphäre schaffen. Gleichzeitig sorgt die hochwertige Ausstattung für zeitgemäßen Luxus auf höchstem Niveau.
Designküche & Wohnbereiche für höchste Ansprüche
Das Herzstück bildet die exklusive High-End-Küche, die keine Wünsche offenlässt und durch ein separates Esszimmer ergänzt wird – perfekt für genussvolle Dinner und gesellige Zusammenkünfte. Das elegante Wohnzimmer lädt zum Verweilen ein und verbindet stilvolle Repräsentation mit wohnlicher Behaglichkeit.
Privater Rückzugsbereich & luxuriöse Bäder
Der private Rückzugsbereich umfasst ein großzügiges Schlafzimmer mit angeschlossenem Schrankraum, der höchsten Komfort und optimale Organisation bietet. Das luxuriöse Badezimmer besticht durch seine edle Ausstattung und feinste Materialien, während ein zusätzliches Gästeduschbad für maximalen Komfort sorgt.
Zusätzlicher Komfort & Außenbereich
Abgerundet wird dieses exklusive Wohnangebot durch einen kleinen Balkon mit Grünblick in den ruhigen Innenhof sowie einen geräumigen Abstellraum.
Fazit
Diese Immobilie ist eine seltene Gelegenheit für Liebhaber klassischer Architektur, die auf modernen Luxus und erstklassige Ausstattung nicht verzichten möchten – ein stilvolles Zuhause mit repräsentativem Charakter in absoluter Bestlage.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.