Ihr neues Zuhause mit Garten, Terrasse und Wohlfühlgarantie
Sind Sie auf der Suche nach einer perfekten Wohnung für Ihre Familie? Wir bieten Ihnen eine Erdgeschosswohnung in sehr gutem Zustand mit einer Wohnnutzfläche von etwa 61 m². Diese Wohnung verfügt über drei helle Zimmer, die ausreichend Platz und Gestaltungsmöglichkeiten bieten. Ein Highlight der Wohnung ist die hochwertige Einbauküche, die ideal für das tägliche Kochen und gemeinsame Mahlzeiten ist. Das moderne Badezimmer überzeugt durch ein stilvolles Design und funktionale Ausstattung, was den Alltag erleichtert und angenehmer gestaltet. Besonders hervorzuheben ist die großzügige Terrasse mit etwa 37 m², die perfekt für entspannte Stunden im Freien oder gesellige Grillabende geeignet ist. Der Garten mit rund 34 m² bietet zusätzlichen Raum für Erholung und Aktivitäten im Freien, ideal für Kinder zum Spielen oder zum Gärtnern. Zur Wohnung gehört außerdem ein Kellerabteil mit etwa 4,7 m², das praktischen Stauraum für Vorräte und persönliche Gegenstände bietet. Zudem stehen Ihnen 1 Stellplatz in der Tiefgarage sowie 1 Außenstellplatz zur Verfügung. Diese Erdgeschosswohnung vereint modernen Wohnkomfort mit einer familienfreundlichen Umgebung und bietet Ihnen die Möglichkeit, sich in einer ansprechenden Nachbarschaft niederzulassen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich und überzeugen Sie sich bei einem Besichtigungstermin! Wir sind gerne jederzeit für Sie da!
ECKDATEN:
Objekttyp: Wohnung - Miete
Zustand: Sehr gut
Zimmer: 3
Wohnnutzfläche: ca. 61 m²
Stockwerk: Erdgeschoß
Personenaufzug: Nein
Barrierefreiheit: Nein
Ausstattung: Einbauküche
Böden: Fliesen
Heizung: in Abklärung
Energieausweis: in Abklärung
Terrasse: ca. 37 m²
Garten: ca. 34 m²
Kellerabteil: ca. 4,7 m²
Parkplätze: 1 Stellplatz in der Tiefgarage sowie 1 Außenstellplatz
Verfügbarkeit ab 01.09.2026
Miete € 800,00
Betriebskosten dzt. € 250,00
Gesamtmiete € 1.050,00
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.
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Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.