OBJEKTBESCHREIBUNG:
In begehrter und angenehm ruhiger Wohnlage des 22. Wiener Gemeindebezirks präsentiert sich dieses großzügige Einfamilienhaus auf einem ca. 570 m² großen Grundstück als ideales Zuhause für Familien, Ruhesuchende oder Eigennutzer mit Platzbedarf.
Die Liegenschaft befindet sich in der Rittersporngasse, einer wenig befahrenen Seitengasse nahe der Erzherzog-Karl-Straße, eingebettet in ein gepflegtes Wohnumfeld mit vorwiegend Einfamilienhäusern. Die Kombination aus angenehmer Wohnatmosphäre, guter Infrastruktur und ausgezeichneter Erreichbarkeit macht diese Lage besonders attraktiv.
Das im Jahr 1981 errichtete Haus verfügt über eine Nutzfläche von rund 149 m² und bietet zusätzlich ein Gartenhaus mit ca. 40 m² Nutzfläche. Das Gebäude ist voll unterkellert und überzeugt durch eine funktionale Grundrissgestaltung mit großzügigen Wohnbereichen.
Bereits beim Betreten vermittelt die Immobilie ein angenehmes Wohngefühl. Herzstück des Hauses ist der großzügige Wohn- und Essbereich mit gemütlichem Kachelofen und direktem Zugang in den Garten. Große Fensterflächen sorgen für viel Tageslicht und schaffen eine angenehme Verbindung zwischen Innen- und Außenbereich.
Der liebevoll angelegte Garten bietet viel Platz für Erholung, Familie und Freizeit. Besonders hervorzuheben ist der großzügige gemauerte Pool, der gemeinsam mit der Terrasse ein ideales Ambiente für entspannte Sommertage schafft.
Das Dachgeschoss wurde teilweise ausgebaut und eröffnet zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten. Ergänzt wird das Raumangebot durch den Vollkeller mit mehreren Lager- und Technikräumen.
HIGHLIGHTS:
AUSSTATTUNG:
WICHTIGE INFORMATION:
Für das im hinteren Bereich der Liegenschaft befindliche Gartenhaus besteht ein Wohnungsgebrauchsrecht. Das Wohnrecht bezieht sich ausschließlich auf das Gartenhaus bzw. den entsprechenden Gebäudeteil und umfasst ausdrücklich keine Nutzung des Gartens, der Terrasse, des Carports oder sonstiger Außenflächen der Liegenschaft. Das Einfamilienhaus selbst wird unbelastet von Wohnrechten verkauft. Nähere Informationen zum Umfang und zur konkreten Ausgestaltung des Wohnrechts übermitteln wir gerne auf Anfrage bzw. im Zuge der weiterführenden Unterlagenprüfung.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.