Fleißige Hände, Herzblut und ein Traum, das sind die Bausteine, die notwendig sind, um dieses Haus wieder auf aktuellen Standard zu holen! Möglich ist es, den Beweis hat der derzeitige Eigentümer geliefert, der eifrig gewerkt hat. Als Mitarbeiter einer namhaften Baufirma natürlich in hoher Qualität - egal ob neue Gipskartonwände mit Dämmwolle, ein neues WC und Badezimmer, das Vergrößern der Türen, Estrich oder die Vorbereitung von Fußbodenheizung - all das hat er in die Hand genommen und einen Grundstein für künftige Käufer gelegt.
Durch die neue Lebensgefährtin des Eigentümers hat sich sein Leben verändert. Sie lebt in einem anderen Teil Österreichs und so zieht er um in sein neues Haus und muss sein Projekt in Kilb aufgeben.
Nicht so schlimm, denn dafür haben die neuen Käufer die Chance ihren Traum zu verwirklichen, durch die Chance zu wachsen und Eigenkapital für die Zukunft zu sparen und aufzubauen. All das in Eigentum!
Das Haus ist für alle, die geschickte Hände haben, denen Handwerk im Blut liegt und die den Traum vom Eigenheim realisieren möchten. Optional für all jene, die sich selbst versorgen möchten. Für Menschen, die sich Kapital für die Zukunft aufbauen möchten, die Besitz suchen und später alle Möglichkeiten offen halten möchten: Selbstnutzung, Vermietung oder Verkauf. Alle die keine riesigen Schritte machen können, aber sich etwas schaffen wollen!
Sprich: Heute günstig kaufen, einige Jahre darin wohnen und später weiterverkaufen! - Damit hat das Haus nicht nur Potenzial, monatlich günstiger als eine vergleichbare Mietwohnung zu sein, sondern bietet gleichsam die Chance für Wachstum und den Aufbau vom ersten Eigenkapital.
Widmung: Geb - erhaltenswertes Gebäude im Grünland
Kaufpreis € 59.000
Ein zukünftiger Besitzer/Käufer ist darauf hinzuweisen, dass um eine neue Bewilligung unter Vorlage eines Einreichplans, Baubeschreibung und Energieausweis anzusuchen ist.
Ein nicht realisierter Einreichplan liegt vor und könnte bei der Gemeinde nochmals eingebracht werden.
Im Falle eines Zu- oder Umbaus ist auf eine Standortabgabe (max. Obergrenze von € 9.940,-) hinzuweisen.
NÖ ROG 2014 §20 Zi. 9:
"Die so errechnete Standortabgabe ist
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen mit vollständiger Anschrift und Telefonnummer beantworten können!
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