Auskunft: Herr Mag. Christian Ring 0664 / 93 250 291
Etagen:
Erdgeschoss – Obergeschoss – Kellergeschoss
Raumaufteilung:
Obergeschoss:
Großzügiger Wohnraum – Küche – 4 Zimmer – 3 Badezimmer – Schrankraum
Erdgeschoß:
Großer Wohnraum – Zimmer – Küche – Badezimmer – WC – Vorraum – Windfang – Abstellräume – Wintergarten – Poolbereich
Kellergeschoss:
Kellerräume – Heizraum – Waschküche – Schleuse – Vorräume – WC – Abstellräume – 2 Garagen
Beschreibung:
Willkommen in Ihrem neuen Zuhause in 3003 Gablitz, Niederösterreich – einem gepflegten Einfamilienhaus, das keine Wünsche offenlässt. Dieses großzügige Anwesen wird zum Kaufpreis von 1.150.000,00 € angeboten und überzeugt durch seine hochwertige Ausstattung sowie die perfekte Kombination aus Komfort, Funktionalität und traumhafter Lage.
Das Haus besticht durch einen herrlichen Fernblick und grünen Ausblick, der Ihnen jeden Tag ein Gefühl von Ruhe und Naturverbundenheit schenkt. Genießen Sie entspannte Stunden auf der großzügigen Terrasse oder dem sonnigen Südbalkon, die zum Verweilen und Genießen einladen.
Mit insgesamt drei Garagen und drei weiteren Stellplätzen ist ausreichend Platz für Ihre Fahrzeuge und für Gäste vorhanden. Die Immobilie verfügt über fünf WCs und drei moderne Bäder, die für den Komfort einer großen Familie oder auch für Gäste optimal ausgelegt sind.
Die Innenausstattung lässt keine Wünsche offen: Hochwertige Fliesen und eine angenehme Erdwärme sorgen für Behaglichkeit und nachhaltige Energieeffizienz. Eine zentrale Gasheizung und ein gemütlicher Kamin ergänzen das Wohlfühlklima. Die offene Wohnküche mit Einbauküche ist ein wahres Highlight – hier wird Kochen zum Erlebnis und gesellige Stunden mit Familie und Freunden zum Genuss.
Verkehrstechnisch sind Sie bestens angebunden – eine nahegelegene Bushaltestelle ermöglicht bequeme Mobilität. Gleichzeitig profitieren Sie von der Nähe zu wichtigen Einrichtungen wie Arzt, Apotheke, Schule, Kindergarten und Supermarkt. So ist für Ihre tägliche Versorgung und die Ihrer Familie bestens gesorgt.
Dieses Haus in Gablitz vereint Lebensqualität, Komfort und eine ausgezeichnete Lage. Überzeugen Sie sich selbst von diesem einzigartigen Angebot und erfüllen Sie sich Ihren Traum vom perfekten Zuhause in Niederösterreich!
Der Anspruch auf Provision gemäß den Bestimmungen des Maklergesetzes und der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler (StF: BGBl. Nr. 297/1996) tritt mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts in Kraft, das heißt mit der Einigung der Parteien oder dem Eintreten einer etwaigen Bedingung. Die Provision wird fällig mit der Unterzeichnung des Kauf- oder Mietvertrages, unter Berücksichtigung des Bestellerprinzips (der Auftraggeber zahlt die Provision) gemäß § 17a Maklergesetz. Die vermittelnden und/oder nachweisenden Personen sowie deren Beauftragte haben einen direkten Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer, dem gewerblichen Mieter oder dem Auftraggeber.
Information gemäß §11 FAGG, AGV und VRUG:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen gemäß einer neuen EU-Richtlinie seit Juli 2014 Informationen zu unseren Objekten und Besichtigungsmöglichkeiten (§ 11 FAGG) erst zusenden können, nachdem Sie bekräftigt haben, dass Sie unser sofortiges Tätigwerden wünschen. Wir informieren Sie zudem, dass uns im Falle eines unterzeichneten Anbots die Maklerprovision nur bei tatsächlichem Vertragsabschluss zusteht. Zudem haben Sie bei einem unterzeichneten Anbot ein 14-tägiges Rücktrittsrecht ohne Angabe von Gründen. Mit Ihrer Anfrage oder E-Mail bestätigen Sie, dass Sie diese Information zur Kenntnis genommen haben.
Diese E-Mail kann rechtlich geschützte oder vertrauliche Informationen enthalten. Sollten Sie nicht der beabsichtigte Empfänger sein oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, bitten wir Sie, den Absender zu informieren und diese E-Mail zu löschen. Die unbefugte Verwendung dieser E-Mail ist untersagt.
Hinweis:
Seit 1. Januar 2009 sind Verkäufer und Vermieter verpflichtet, einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Bei Nichterbringung gilt eine Gesamtenergieeffizienz, die mindestens dem Alter und der Art des Gebäudes entspricht, als vereinbart.